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Kupfereintrag aus Antifouling-Anstrichen sollte reduziert werden
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Deutsche Oberflächengewässer werden nach einer aktuellen
Schätzung jährlich mit circa 70 Tonnen Kupfer aus Antifouling-Anstrichen
von Sportbooten belastet. Um vor unerwünschtem Bewuchs durch etwa Algen
oder Muscheln zu schützen, werden häufig biozidhaltige Anstriche
aufgetragen. Kupfer ist das am häufigsten eingesetzte Biozid in
Antifouling-Anstrichen. Die freigesetzte Kupfermenge entspricht rund 19
Prozent der gesamten Kupfereinträge in deutsche Oberflächengewässer und
wirkt dort ökotoxisch auf Bakterien, Algen, Flusskrebse und Fische. Das
Umweltbundesamt (UBA) rät zu alternativen Hartbeschichtungen und
mechanischer Reinigung mit zum Beispiel Unterwasserbürsten sowie
geeigneten Anstrichen ohne Biozide. Regionale Differenzierungen und
Dokumentationen bei der Anwendung, Beratung der Anwendenden sowie
amtliche Kontrollen der Kupfergehalte können die Kupferbelastungen
reduzieren.
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Umweltqualitätsnormen der
Oberflächengewässerverordnung (OGewV), die den guten, ökologischen
Zustand von Oberflächengewässern beschreiben, werden für Kupfer an elf
Prozent der offiziellen Messstellen überschritten. Kupferhaltige
Anstriche werden häufig bei Sportbooten eingesetzt. Daher sind vor allem
hier Maßnahmen sinnvoll, um die Gewässerbelastungen zu reduzieren. Wie
das geht, zeigen Beispiele aus Skandinavien. So sind in Schweden für
weite Teile der Ostsee nur Produkte mit reduziertem Kupferanteil
zugelassen und für den Binnenbereich ist jeglicher Biozideinsatz in
Antifouling-Anstrichen verboten. Diese regionalen Regelungen könnten
auch für Deutschland ein Vorbild sein. Bisher jedoch sind
umweltschädliche, biozidhaltige Antifouling-Anstriche nur in einer
kleinen Region in Schleswig-Holstein verboten.
Solche regionalen Differenzierungen sind nur schwer bei der Produktzulassung nach
EU
-Biozid-Verordnung umsetzbar. Deshalb sollte Deutschland hier –
ebenso wie beispielsweise Schweden – eigene Regelungen finden, die alle
Zuständigen im Bereich des Bundes, der Länder und auch die Hersteller
von Antifouling-Anstrichen, die Sportbootsverbände, die Hafenbetreiber
und die Bootsbesitzenden einbinden.
In Binnengewässern ist der Bootsrumpfbewuchs geringer, weshalb auf
biozidhaltige Produkte ganz verzichtet werden sollte. Bootsrümpfe können
beispielsweise mit Hartbeschichtungen versehen werden, die sich dann
mit Unterwasserbürsten reinigen lassen. In der Ostsee sind Anstriche mit
niedrigeren Kupfergehalten und solche, die weniger Kupfer ins Wasser
abgeben, ausreichend. In der Nordsee kann dagegen auf
Antifouling-Anstriche nicht verzichtet werden.
Entsprechend der unterschiedlichen, regionalen Anforderungen sollten die
Anstriche durch die Hersteller übergreifend nach einem dreistufigen
Ampelsystem (Nordsee, Ostsee, Binnengewässer) gekennzeichnet werden, um
die Auswahl für die Anwendenden zu erleichtern. Diese sollten die
Erneuerung der Anstriche in ihren Fahrten- oder Logbüchern
dokumentieren. Mit transportablen Handgeräten ist die amtliche Kontrolle
der Kupfergehalte auf den Bootsrümpfen stichprobenartig möglich.
Ein neues Hintergrundpapier des Umweltbundesamtes informiert rund um
Antifouling-Anstriche und Stoffeinträge und gibt Empfehlungen für einen
umweltfreundlichen Einsatz.
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