Übersicht zu den untersuchten Produkten
(Foto: Verbraucherzentrale)
Marktcheck der Verbraucherzentralen auf
www.klartext-nahrungsergaenzung.de
Gelenkmittel sollen gegen Arthrose helfen oder
die Knorpelmasse schützen – so verspricht es die Werbung der Hersteller.
Die Verbraucherzentralen haben 25 Nahrungsergänzungsmittel auf ihre
Dosierung, Zusammensetzung und Werbeversprechen
geprüft. Das Ergebnis: Der Nutzen der Produkte bei Gelenkerkrankungen
oder -beschwerden ist fraglich, die Mittel sind häufig zu hoch dosiert
und können zum Teil sogar gesundheitliche Risiken mit sich bringen.
Wirkung ist nicht nachgewiesen
Anbieter von Gelenkmitteln zur Nahrungsergänzung
dürfen die Inhaltsstoffe Glucosamin und Chondroitin nicht mit
Gesundheitsversprechen bewerben. Das schreibt die EU vor, weil die
gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen
ist. Doch nicht alle Anbieter halten sich an dieses Verbot. „Besonders
Produkte aus dem Internet verheißen oft mehr gesundheitlichen Nutzen,
als belegt und erlaubt ist", erklärt Silke Schwartau, Ernährungsexpertin
der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherzentralen
fanden bei 73 Prozent der im Internet angebotenen Produkte
gesundheitsbezogene Angaben, die nicht zugelassen sind. Klärungsbedarf
hinsichtlich der Zulässigkeit der Werbeaussagen besteht nach Auffassung
der Verbraucherzentralen auch bei fast der Hälfte der
im stationären Handel angebotenen Produkte. Die Rechtmäßigkeit dieser
Angaben werden die Verbraucherzentralen juristisch prüfen.
Gesetzliche Höchstmengen fehlen
Gesetzliche Höchstmengen gibt es für Glucosamin
und Chondroitin nicht. Die Europäische Arzneimittelagentur hat bei einem
Arzneimittel eine Dosierung von 1.250 mg Glucosamin pro Tag als
pharmakologisch wirksam beurteilt; an dieser Bewertung
haben sich die Verbraucherzentralen bei ihrer Untersuchung orientiert.
Bei mehr als der Hälfte der Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet
lag die empfohlene Tagesdosis knapp über oder unter diesem Wert. „Die
Anbieter umgehen so die Prüf- und Nachweispflichten,
die für Arzneimittel vorgeschrieben sind“, erläutert Silke Schwartau.
Risiken und Nebenwirkungen
Riskant können die Nebenwirkungen von
Gelenkmitteln vor allem für Menschen werden, die unter Diabetes leiden,
Blutgerinnungshemmer einnehmen oder allergisch auf Krebstier- oder
Fischeiweiß reagieren. Mit Ausnahme der Allergenkennzeichnung
sind diese Hinweise nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Verbraucherzentralen fordern mehr Kontrolle
Um mehr Transparenz für Verbraucherinnen und
Verbraucher zu schaffen, fordern die Verbraucherzentralen strengere
gesetzliche Regelungen und Kontrollen für Gelenkmittel. Die Forderungen
im Einzelnen:
- Alle in Deutschland angebotenen Nahrungsergänzungsmittel müssen
vor der Markteinführung behördlich auf Sicherheit und Richtigkeit der
Werbeaussagen geprüft werden.
- Die Überwachungsbehörden sind gefordert, gemäß der Health-
Claims-Verordnung unzulässige Gesundheitsversprechen in
größerem Umfang zu ahnden.
- Hinweise zu Risiken und unerwünschten Wirkungen müssten
gesetzlich vorgeschrieben werden.
- Der Gesetzgeber sollte Höchstmengen für Glucosamin und
Chondroitin in Nahrungsergänzungsmitteln festlegen und die
zuständigen Überwachungsbehörden müssten Verstöße ahnden.
- Verbraucherinnen und Verbraucher müssen besser über mögliche
Risiken und wirksame Alternativen wie das Vermeiden von
Übergewicht und regelmäßige Bewegung aufgeklärt werden.
Der ausführliche Ergebnisbericht:
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