26. Oktober 2017

Nahrungsergänzungen gegen Gelenkbeschwerden: von wirkungslos bis riskant

Alle Produkte der Untersuchungen zusammengestellt
 Übersicht zu den untersuchten Produkten
(Foto: Verbraucherzentrale)



Marktcheck der Verbraucherzentralen auf
www.klartext-nahrungsergaenzung.de

Gelenkmittel sollen gegen Arthrose helfen oder die Knorpelmasse schützen – so verspricht es die Werbung der Hersteller. Die Verbraucherzentralen haben 25 Nahrungsergänzungsmittel auf ihre Dosierung, Zusammensetzung und Werbeversprechen geprüft. Das Ergebnis: Der Nutzen der Produkte bei Gelenkerkrankungen oder -beschwerden ist fraglich, die Mittel sind häufig zu hoch dosiert und können zum Teil sogar gesundheitliche Risiken mit sich bringen.

Wirkung ist nicht nachgewiesen
Anbieter von Gelenkmitteln zur Nahrungsergänzung dürfen die Inhaltsstoffe Glucosamin und Chondroitin nicht mit Gesundheitsversprechen bewerben. Das schreibt die EU vor, weil die gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen ist. Doch nicht alle Anbieter halten sich an dieses Verbot. „Besonders Produkte aus dem Internet verheißen oft mehr gesundheitlichen Nutzen, als belegt und erlaubt ist", erklärt Silke Schwartau, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherzentralen fanden bei 73 Prozent der im Internet angebotenen Produkte gesundheitsbezogene Angaben, die nicht zugelassen sind. Klärungsbedarf hinsichtlich der Zulässigkeit der Werbeaussagen besteht nach Auffassung der Verbraucherzentralen auch bei fast der Hälfte der im stationären Handel angebotenen Produkte. Die Rechtmäßigkeit dieser Angaben werden die Verbraucherzentralen juristisch prüfen.

Gesetzliche Höchstmengen fehlen
Gesetzliche Höchstmengen gibt es für Glucosamin und Chondroitin nicht. Die Europäische Arzneimittelagentur hat bei einem Arzneimittel eine Dosierung von 1.250 mg Glucosamin pro Tag als pharmakologisch wirksam beurteilt; an dieser Bewertung haben sich die Verbraucherzentralen bei ihrer Untersuchung orientiert. Bei mehr als der Hälfte der Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet lag die empfohlene Tagesdosis knapp über oder unter diesem Wert. „Die Anbieter umgehen so die Prüf- und Nachweispflichten, die für Arzneimittel vorgeschrieben sind“, erläutert Silke Schwartau.

Risiken und Nebenwirkungen
Riskant können die Nebenwirkungen von Gelenkmitteln vor allem für Menschen werden, die unter Diabetes leiden, Blutgerinnungshemmer einnehmen oder allergisch auf Krebstier- oder Fischeiweiß reagieren. Mit Ausnahme der Allergenkennzeichnung sind diese Hinweise nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Verbraucherzentralen fordern mehr Kontrolle
Um mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen, fordern die Verbraucherzentralen strengere gesetzliche Regelungen und Kontrollen für Gelenkmittel. Die Forderungen im Einzelnen:
-          Alle in Deutschland angebotenen Nahrungsergänzungsmittel müssen
            vor der Markteinführung behördlich auf Sicherheit und Richtigkeit der
            Werbeaussagen geprüft werden.
-          Die Überwachungsbehörden sind gefordert, gemäß der Health-
            Claims-Verordnung unzulässige Gesundheitsversprechen in
            größerem Umfang zu ahnden.
-          Hinweise zu Risiken und unerwünschten Wirkungen müssten
            gesetzlich vorgeschrieben werden.
-          Der Gesetzgeber sollte Höchstmengen für Glucosamin und
            Chondroitin in Nahrungsergänzungsmitteln festlegen und die
            zuständigen Überwachungsbehörden müssten Verstöße ahnden.
-          Verbraucherinnen und Verbraucher müssen besser über mögliche
            Risiken und wirksame Alternativen wie das Vermeiden von
            Übergewicht und regelmäßige Bewegung aufgeklärt werden.

Der ausführliche Ergebnisbericht:

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