26. Oktober 2017

Energieberatung soll nun den wirtschaftlichen Interessen der Energieversorgern dienen

Energieberatung soll nun den wirtschaftlichen Interessen der Energieversorgern dienen



Bisher hat die vom Staat finanzierte Energieberatung Unabhängigkeit von den wirtschaftlichen Interessen der Energieversorger gewahrt. Das ist auch richtig, denn die Energieversorger haben oftmals zunächst ein Interesse am Verkauf von Energie und nicht an der Verringerung ihres Geschäftes durch wirksame Energieeinsparungen ihrer Kunden. So zeigen Energieberatungen von Energieversorgern z.B. stets die Stromeinsparmöglichkeiten von neuen effizienteren Wäschetrocknern auf, weisen aber nur in den seltensten Fällen darauf hin, dass man Wäsche auch ganz ohne Strom an der Wäscheleine im Freien trocknen kann. 

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