Berlin, 27. Oktober 2017.
Die Verbraucherorganisation foodwatch hat einen Online-Lebensmittelshop
von Edeka wegen fehlender Nährwertangaben verklagt. Der Betreiber der
Seite www.edeka-lebensmittel.de verkauft zahlreiche Produkte, ohne
Informationen etwa zum Zucker-, Fett- oder Kaloriengehalt anzugeben -
ein klarer Verstoß gegen europäisches Lebensmittelrecht.
"Online-Supermärkte
liegen im Trend. Aber auch beim Einkauf im Internet muss sichergestellt
sein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Zucker- oder
Fettgehalte von Lebensmitteln erkennen können", sagte Luise Molling von foodwatch. "Hersteller
und Händler sind verpflichtet, die Nährwerte anzugeben - direkt auf den
Verpackungen, aber auch im Online-Shop. Es ist nicht nur ärgerlich,
sondern schlichtweg rechtswidrig, wenn den Verbraucherinnen und
Verbrauchern diese Pflichtangaben vorenthalten werden."
foodwatch
hatte den Betreiber des Online-Shops, den in Hamburg ansässigen
Lebensmittelhändler Edeka Bleise, im September wegen fehlender
Pflichtangaben abgemahnt. Nachdem das Unternehmen - trotz mehrfacher
Fristverlängerungen - die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnete
und weiterhin etliche Lebensmittel ohne Nährwertangaben auf seiner
Webseite listet, reichte foodwatch diese Woche Klage beim Landgericht
Hamburg ein. Der Edeka-Verbund betreibt eine eigene Seite (edeka24.de),
die selbständigen Edeka-Kaufleute haben teilweise aber auch selbst
Online-Shops eingerichtet. Edeka-lebensmittel.de ist dabei nach eigenen
Angaben der "größte Onlineshop für Lebensmittel und den täglichen
Bedarf" und liefert seine Produkte europaweit. Im Gegensatz zu Edeka
Bleise hatte der Lebensmittelhändler Rewe im August dieses Jahres nach
einer Abmahnung durch foodwatch fehlende Pflichtangaben in seinem
Online-Shop nachgetragen und eine entsprechende Unterlassungserklärung
abgegeben. foodwatch hatte kritisiert, dass Rewe verschiedene Produkte
seiner Eigenmarken "ja!", "Feine Welt" und "Beste Wahl" ohne
Nährwertinformationen auf der Seite bewarb.
Seit Ende 2016
schreibt die "EU-Lebensmittel-Informationsverordnung" Herstellern eine
verbindliche Nährwertkennzeichnung auf der Verpackung von Lebensmitteln
vor. Werden Lebensmittel im Internet angeboten, gilt diese
Informationspflicht auch für die Shop-Seiten der Online-Händler. Die
sieben Pflichtangaben der Nährwertkennzeichnung umfassen den Brennwert
sowie die Gehalte an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten,
Zucker, Eiweiß und Salz. Diese Werte müssen sich auf 100 Gramm oder 100
Milliliter des Lebensmittels beziehen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen