„Eine Bepreisung des klimaschädlichen
CO2 ist die entscheidende Voraussetzung, um in wettbewerblich geprägten
Marktmechanismen die Vereinbarungen zum Klimaschutz umzusetzen und den Pfad
der Dekarbonisierung bis 2050 fortzuschreiben.
„Mindestens ist es erforderlich, die konventionelle Stromerzeugung mit einem CO2-Preis zu belegen und damit die Stromsteuer zu ersetzen. Bis zu 1,7 Cent pro Kilowattstunde könnte Strom schon bei einem CO2-Preis von 25 Euro und gleichzeitigem Wegfall der Stromsteuer preiswerter werden. Es gibt einen breiten Konsens in Wissenschaft, Energiewirtschaft und Umweltverbänden, dass eine Bepreisung des klimaschädlichen CO2 erforderlich ist. Die künftige Bundesregierung hat es in der Hand hier ggf. auch gemeinsam mit Frankreich die entscheidende Weichenstellung vorzunehmen, um dem Klimaabkommen von Paris realpolitisch Rechnung zu tragen“, so Hermann Albers. |
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28. Oktober 2017
Bepreisung des klimaschädlichen CO2 zwingend erforderlich
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