Nerz auf einer deutschen Pelzfarm © VIER PFOTEN, Fred Dott |
VIER PFOTEN fordert Schließung verbleibender
Farmen
Wesenberg / Hamburg, 30. Oktober 2017 – Nach Aussagen des Landkreisamtes Mecklenburgische Seenplatte ist die Nerzfarm bei Wesenberg nicht mehr in Betrieb. Dies ist das Ergebnis eines Vergleichs, dem ein jahrelanger Rechtsstreit an den Verwaltungsgerichten Schwerin und Greifswald vorausging. Der Wesenberger Tierhalter hat sich dabei verpflichtet, vom 1. Januar 2018 an keine Pelztierhaltung mehr zu betreiben. Das Beispiel Mecklenburg-Vorpommern zeigt, dass auch Landesregierungen Druck auf Nerzfarmen ausüben können. Währenddessen wurde letzte Woche bekannt, dass das Gerichtsverfahren gegen die Nerzfarm in Rahden/Varl (Kreis Minden-Lübbecke) eingestellt wurde und diese weiter betrieben werden darf. Die international tätige Tierschutzstiftung VIER PFOTEN fordert nun von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dem Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern zu folgen und konsequent gegen die Missstände auf Pelzfarmen durchzugreifen. Denise Schmidt, Kampagnenleiterin bei VIER PFOTEN: "Das blutige Geschäft der Pelzfarmen in Deutschland neigt sich dem Ende zu. Doch noch immer leiden zehntausende Nerze auf den verbliebenen Nerzfarmen in viel zu kleinen Käfigen. Auch die übrigen Nerzfarmen in Deutschland besitzen keinerlei Legitimation mehr und müssen endlich schließen." Jahrelange Missachtung von gesetzlichen Vorgaben Aktuell sind in Deutschland nun noch fünf Pelzfarmen in Betrieb. Seit Inkrafttreten der geänderten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Pelztiere im Dezember 2011 werden hier zehntausende Nerze in viel zu kleinen Käfigen gehalten. Die Pelzfarmer weigern sich, den Tieren mehr Platz, festen Boden, Schwimm- oder Klettermöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Eine seit Juni 2017 geltende Regelung zur Pelztierhaltung in Deutschland gewährt den Farmern noch weitere fünf Jahre Zeit, die Vorgaben zu erfüllen, andernfalls müssen sie definitiv schließen. Hintergrund zur Regelung der deutschen Pelztierhaltung Die von Bundesrat und Bundestag beschlossene Regelung erlaubt, dass Pelzfarmen weiterhin betrieben werden können, solange sie die Haltungsanforderungen erfüllen. Es werden lediglich die Anforderungen aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für Pelztiere in Form eines Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt im Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetz überführt. Die Pelztierhaltung wird somit nicht grundsätzlich verboten; Pelztierhalter könnten neue Farmen eröffnen, solange sie die Haltungsbedingungen erfüllen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Pelztierzucht nicht mehr rentabel sein wird. |
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30. Oktober 2017
Aus für Deutschlands größte Pelzfarm mit 40.000 Nerzen
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