Musik-Verbot von AFD! - Bad Blog Of Musick
§ 1 Ab heute, Sonntag, den 01.10.2017, wird bis auf weiteres, längstens bis zum tatsächlichen Ende der Legislaturperiode des 19. Bundestages, jede Aufführung von Musik verboten, die an ihrem Beginn eine thematische Kombination der Tonfolge A-F-D enthält. (Anm.: Das soll die bisher erreichte Aufmerksamkeitsspanne in der Öffentlichkeit dieser Buchstaben- wie Tonfolge ausgleichen) (Anm.: betroffene Werke, z.B. Joh. Seb. Bachs Kunst der Fuge oder A. Bruckners 3. Sinfonie; etc.)
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