Während die EnBW die nächsten drei Castoren mit hochradioaktivem Atommüll aus dem AKW Obrigheim zum Zwischenlager nach Neckarwestheim für den Schiffs-Transport über den Neckar vorbereiten, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde der Gemeinde Neckarwestheim abgewiesen. „Nach der gerichtlichen Bestätigung des möglichen Sofortvollzugs der Transporte (Mitte Juni erfolgt) und der Ablehnung einer Zwischenanordnung (Ende August) stellt die neuerliche Abweisung nun die abschließende Entscheidung der Beschwerde gegen den Atommüll-Transfer über den Neckar dar“, schreibt die RheinNeckarZeitung. AtomgegnerInnen bereiten sich derweil auf Proteste für die nächste Woche vor (Mittwoch, 11. Oktober, Foto: Neckar-Castorfrei.de).
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am Mittwoch in einer Pressemitteilung die Ablehnung der Beschwerde der Gemeinde Neckarwestheim bekannt gemacht (siehe gleich unten).
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