„Ein guter Tag für Mieterinnen und
Mieter und ein schlechter für Vermieterinnen und Vermieter, die mit
vorgetäuschtem Eigenbedarf mehr Profit aus ihren Wohnungen holen wollen.
Dennoch ist der Gesetzgeber gefragt, den Kündigungsschutz für
Mieterinnen und Mieter zu verbessern“ erklärt Caren Lay,
stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des
heutigen Urteils des Bundesgerichtshofes zu vorgetäuschten
Eigenbedarfskündigungen. Lay weiter:
„Vorgeschobene Eigenbedarfsklagen sind ein beliebtes Instrument, um
Altmieterinnen und Altmieter loszuwerden, die noch einen günstigen
Mietvertrag haben. Seit die Mieten in den Städten binnen weniger Jahre
um bis zu 50 Prozent gestiegen sind, haben viele Vermieterinnen und
Vermieter Eurozeichen in den Augen. Ihnen ist jedes Mittel recht.
Verwandte oder Dienstpersonal sollen angeblich in die Wohnung einziehen,
aber plötzlich wohnt jemand ganz anderes darin oder die Wohnung wird
gleich als Eigentum verkauft. Mieterinnen und Mieter hatten bisher das
nachsehen, denn der Betrug musste durch sie oder ihn bewiesen werden.
Das ist in der Praxis schwierig und die Wohnung ist in jedem Fall weg.
Der Bundesgerichtshof hat heute ein mieterfreundliches Urteil
gefällt. Vermieterinnen und Vermieter müssen ganz klar erklären können,
warum sie die Wohnung doch nicht selbst nutzen, sonst droht
Schadensersatz.
Ich freue mich, dass der Bundesgerichtshof die Realität auf dem
Wohnungsmarkt erkannt hat und dem nun einen Riegel vorschiebt. Zuvor gab
es eine Reihe von anderen Gerichtsurteilen, die den Kündigungsschutz
von Mieterinnen und Mietern aufgeweicht haben.
Von der Bundesregierung würde ich mir mehr Engagement wünschen. Der
Bundesgesetzgeber, also der Bundestag, ist gefragt.
Kündigungsmöglichkeiten für Vermieterinnen und Vermieter müssen
gesetzlich eingeschränkt werden, damit solche Dinge gar nicht erst
hochkommen. DIE LINKE fordert Eigenbedarfskündigungen auf engste
Verwandte zu beschränken, Eigenbedarfskündigung darf es für eine
Hausmeisterinnen- oder Hausmeisterstelle ohnehin nicht geben.
DIE LINKE hat Anfang März einen Antrag zur Verbesserung des
Kündigungsschutzes von Mieterinnen und Mietern in den Bundestag
eingebracht (BT-Drs. 18/11049), damit endlich alle Gesetzeslücken beim
Eigenbedarf geschlossen werden und niemand wegen Profitgier die Wohnung
verlassen muss.“
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