Die Zeit läuft. Bis
31.12.2016 zugegangene Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
zur Errichtung von Windenergieanlagen müssen zwingend an das Anlageregister
der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Letzter möglicher Termin dafür ist
der 31.01.2017. Nur so lässt sich die Möglichkeit erhalten noch die
fortgeschriebene EEG-Vergütung bei einer Errichtung in den Jahren 2017 und
2018 zu nutzen. Wer den Termin verpasst kann sich nur noch in
Ausschreibungen um einen Zuschlag bemühen.
Auch ein zweiter Termin ist unbedingt zu beachten. Wer mit einem
bis 31.12.2016 genehmigten Projekt in Ausschreibungen gehen will, muss dies
der Bundesnetzagentur bis 28.02.2017 schriftlich mitteilen.In der letzten Sitzungswoche des Bundestages wurden im Dezember außerdem erste Änderungen am EEG 2017 beschlossen. Besonders betroffen sind hiervon die Reglungen zu Bürgerenergiegesellschaften. Danach gibt es nun das Verbot Verträge zur Übertragung von Anteilen oder Stimmrechten oder sonstige Absprachen zur Umgehung der Voraussetzungen zu treffen. Außerdem wird eine zweijährige Haltepflicht nach Inbetriebnahme eingeführt, die nachzuweisen ist. Sollte dieser Nachweis nicht erfolgen, fällt die Vergütung auf den Gebotswert zurück. Neu ist auch, dass sich für Bürgerenergiegesellschaften zwei unterschiedliche Preiszonen (Netzausbaugebiet und übriges Gebiet) geben können, wenn sich im Netzausbaugebiet mehr Bürgerenergiegesellschaften um einen Zuschlag bemühen als insgesamt an Ausschreibungsvolumen bereit steht. Der Bundesverband WindEnergie stellt ausführliche Hintergrundinformationen zum EEG 2017 zur Verfügung:
|
WideBlick - Potential-Entwicklungs-Magazin für junges Denken: Themen, die diskussionswürdig sind. Musik, die hörenswert ist. Filme, die sehenswert sind. Fakten, die wissenswert sind. (Musik, Aphorismen, Politik, Umwelt, Filme, Kunst, Pädagogik, Termine). Thematisch gibt es fast keine Begrenzungen. (Kein Mainstream!)
3. Januar 2017
Stichtage im EEG 2017 und Änderungen bei Bürgerenergiegesellschaften beachten
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen