Ikea
verweigert rechtswidrig die Rücknahme alter Elektrogeräte und lässt
Verbraucher mit schadstoffhaltigem Elektroschrott allein – Schwedische
Möbelhauskette weigert sich, zukünftig
weitere Gesetzesverstöße auszuschließen – DUH reicht Klage vor dem
Landgericht Frankfurt am Main ein – Umweltschutzverband fordert endlich
behördliche Kontrollen
Berlin, 30.1.2017:
Ikea verstößt massiv gegen die im Elektrogesetz festgeschriebene
Rücknahmeverpflichtung
von alten Elektrogeräten. Das ist das Ergebnis von Testbesuchen der
Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der schwedische Einrichtungskonzern
verweigerte dabei rechtswidrig die Rücknahme von Elektrokleingeräten,
wie beispielsweise Energiesparlampen und informierte
zudem nicht korrekt über die eigenen Rücknahmepflichten.
Das
Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen
ab einer gewissen Größe zur kostenfreien Rücknahme von
Elektroaltgeräten und zur Information der Verbraucher
über die Rückgabemöglichkeiten. Weil Ikea sich weigerte, gegenüber der
DUH eine Erklärung abzugeben, zukünftig die festgestellten Verstöße
abzustellen, reichte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband nun Klage
beim Landgericht Frankfurt am Main ein.
„Wie
kann es sein, dass die für den Vollzug von Gesetzen verantwortlichen
Landesbehörden ausgerechnet bei Ikea, der größten Haushaltsmöbelmarke
der Welt, schwerwiegende Verstöße
gegen Umwelt- und Verbraucherrecht übersehen. Wir erleben einen
typischen Fall von Greenwashing: auf seinen Internetseiten bewirbt Ikea
seinen vollen Einsatz für eine nachhaltigere Zukunft. Das passt jedoch
nicht mit den festgestellten Verstößen gegen die
gesetzliche Pflicht zur Rücknahme alter Elektrogeräte zusammen. Zudem
weigert sich der Konzern, seinen Rechtsverstoß zuzugeben und eine
Wiederholung für die Zukunft auszuschließen. Es kann nicht sein, dass
Ikea sich Wettbewerbsvorteile zu Lasten der Umwelt
und Verbraucher verschaffen will. Dagegen gehen wir nun gerichtlich
vor“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Zudem müssten die Behörden endlich ihrer
gesetzlichen Kontrollpflicht nachkommen und die korrekte Umsetzung des
ElektroG gewährleisten.
„Viele
Elektrogeräte enthalten Schadstoffe, zum Beispiel Quecksilber in
Energiesparlampen oder Cadmium in Akkus. Sie gehören daher nicht in den
Hausmüll. Sie können gemäß
dem ElektroG im Handel oder bei kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben
werden. Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet Verbraucher über
Rückgabemöglichkeiten zu informieren – was Ikea jedoch nicht macht.
Unsere Testbesuche ergaben Verstöße gegen die Informationspflichten
nach dem Elektrogesetz. Durch die schlechte Informationspraxis wissen
viele Kunden noch nicht einmal, dass sie überhaupt alte Elektrogeräte
zurückgeben können“, kritisiert der DUH-Leiter
für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Die
DUH fordert Ikea auf, Kunden korrekt zu informieren und zudem vor Ort
durch gut erkennbare Hinweistafeln aufzuklären. Im Internetauftritt und
dem Produktkatalog sollte Ikea
über die Rückgabemöglichkeiten direkt bei der Produktdarstellung
informieren.
Hintergrund:
Seit
dem 24. Juli 2016 können Verbraucher Elektrogeräte mit einer
Kantenlänge kleiner als 25 cm in haushaltsüblichen Mengen und kostenlos
bei Händlern zurückgeben, die Elektrogeräte
auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei
Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Rückgabe von
Kleingeräten ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden – sie
können auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden, als
bei denen sie gekauft wurden.
In
Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte
verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der
Wiederverwendung bzw. dem Recycling
zugeführt. Um dieses Umweltproblem zu lösen, hat die EU-Kommission im
Rahmen der WEEE2-Richtlinie (EU-Richtlinie 2012/19/EU) die
Handelsunternehmen verpflichtet, kostenfrei Altgeräte zurückzunehmen. So
soll sichergestellt werden, dass die hierin enthaltenen
Schadstoffe umweltgerecht behandelt und wertvolle Rohstoffe recycelt
werden. Zudem soll verhindert werden, dass Verbraucher durch
unsachgerechte Entsorgung Gesundheitsgefahren ausgesetzt werden.
Links:
·
Informationsblatt über die Rechte von Verbrauchern bei der Rückgabe von alten Elektro- und Elektronikgeräten:
http://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/informationen-fuer-verbraucher/
·
Informationsblatt über die Pflichten der Händler bei der Rücknahme von alten Elektro- und Elektronikgeräten:
http://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/informationen-fuer-haendler/
·
Weiterführende Informationen zum Elektroaltgerätegesetz:
http://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
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