2. Januar 2017

Keine Ausnahme für Zuwanderer und Geflüchtete beim Mindestlohn

Zur Diskussion, ob der Mindestlohn für Nachqualifizierungen gilt, die für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen notwendig sind, erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

Beim Mindestlohn gilt: Je einfacher und transparenter die Regeln sind, desto geringer sind die Möglichkeiten, ihn zu umgehen. Darum sind klare und rechtssichere Bestimmungen erforderlich. Wenn es Unsicherheiten darüber gibt, bei welchen Praktika oder Nachqualifizierungen im Rahmen der Anerkennung von Berufsabschlüssen der Mindestlohn gezahlt werden muss, dann müssen diese ausgeräumt werden.

Sonderauslegungen des Mindestlohngesetzes für Zuwanderer und Geflüchtete darf es nicht geben. Es müssen dieselben Regeln für alle gelten. Darum werden wir juristisch prüfen lassen, ob die Interpretationen der Bundesregierung tatsächlich vom Mindestlohngesetz gedeckt sind.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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