(BUP) Zu Beginn des Jahres tritt die novellierte Mini-KWK-Richtlinie in
Kraft. Damit wird die Basisförderung im kleinen Leistungsbereich
verbessert, eine Bonusförderung für besonders effiziente
Mini-KWK-Anlagen eingeführt und die Anwendung der Richtlinie
vereinfacht.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:
„Mini-KWK-Anlagen leisten durch hohe Brennstoffausnutzung sowie die
flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung einen wichtigen Beitrag
zum Klimaschutz. Wir haben deshalb die Förderbedingungen für besonders
effiziente Anlagen verbessert.“
Die folgenden Änderungen steigern
die Attraktivität und Wirksamkeit der Richtlinie: Die Fördersätze für
kleinere Anlagen werden angehoben, so dass sich die Wirtschaftlichkeit
im kleinsten Leistungssegment bessert. Zudem gibt es künftig eine
Bonusförderung „Wärmeeffizienz“ (+ 25%). Dadurch wird die thermische
Effizienz und damit der Ge-samtwirkungsgrad der geförderten
Mini-KWK-Anlagen verbessert. Eine weitere Bonusförderung
„Stromeffizienz“ (+ 60%) wird Impulse zur beschleunigten Markteinführung
von Anlagen mit besonders hoher Stromeffizienz, z. B. Brennstoffzellen,
auslösen.
Durch diese Verbesserungen erhöht sich beispielsweise
die Förderung für eine besonders effiziente Anlage mit 1 Kilowatt
elektrischer Leistung von 1.500 auf 3.515 Euro. Mit der novellierten
Richtlinie wird eine Maßnahme aus dem Aktionsprogramm Klimaschutz
umgesetzt.
Das Bundesumweltministerium fördert seit 2012 im
Rahmen der Nationalen Klimaschutz-initiative den Einsatz hocheffizienter
Mini-Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen im Leistungsbereich bis 20 Kilowatt
elektrischer Leistung. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Weitere Informationen zur
Mini-KWK-Richtlinie finden Sie unter www.klimaschutz.de/programme und
www.bafa.de.
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