29. Dezember 2014

Neue Expertise zu Hartz IV: Paritätischer fordert 485 Euro Regelsatz

Als völlig unzureichend kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die Anhebung des Regelsatzes bei Hartz IV zum 1.1.2015 um lediglich acht Euro von 391 auf 399 Euro. Der Regelsatz sei „mutwillig kleingerechnet“ und erfülle nach wie vor nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das zuletzt im Juli 2014 deutliche Nachbesserungen bei der Bedarfsermittlung gefordert hatte. Nach eigenen Berechnungen des Paritätischen sei eine Erhöhung des Regelsatzes um 24 Prozent auf 485 Euro notwendig, um das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern. 

„Angesichts der Armut der Menschen in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung ist die Erhöhung des Regelsatzes um gerade einmal zwei Prozent geradezu lächerlich gering“, klagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Mit dieser Erhöhung wird Armut nicht bekämpft, sondern zementiert.“ Bereits bei der Berechnung der Regelsätze für 2011 sei getrickst und manipulativ in die Statistik eingegriffen worden, um den Regelsatz „kleinzurechnen“ und das Hartz-IV-Niveau möglichst niedrig zu halten. Die geringe Erhöhung in 2015 sei nichts anderes als die bloße Fortschreibung dieser Willkür. Nach einer Expertise des Paritätischen müsste der Regelsatz eigentlich um 24 Prozent auf 485 Euro angehoben werden, wenn die Bundesregierung das selbstgewählte Statistikmodell konsequent anwenden würde und sie den Mindestbedarf der Leistungsbezieher in Hartz IV, Sozialhilfe und Altersgrundsicherung wirklich decken wollte. Bei seinen Berechnungen bezieht sich der Verband wie die Bundesregierung auf die so genannte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, berücksichtigt dabei aber u.a. konsequent die regelsatzspezifische Preisentwicklung. 

Der Verband fordert die Bundesregierung auf, insbesondere zügig für deutliche Verbesserungen bei der Übernahme der Kosten für Haushaltstrom und Verkehr zu sorgen sowie wieder einen Rechtspruch auf einmalige Leistungen, etwa für Möbel und Hausrat, in Hartz IV zu verankern. Es sei nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung auf entsprechende Aufforderungen des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2014 noch immer nicht reagiert habe. „Wenn es um das Existenzminimum geht, und wenn Menschen in Armut leben, darf man Probleme nicht auf die lange Bank schieben. Man hätte zumindest erst einmal die Pauschalen für diese Ausgabenpositionen anheben können, um im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes zu handeln und für die Menschen erste Abhilfe zu schaffen“, mahnt Schneider an. 

Die Expertise finden Sie hier.

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