Als völlig unzureichend kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband
die Anhebung des Regelsatzes bei Hartz IV zum 1.1.2015 um lediglich
acht Euro von 391 auf 399 Euro. Der Regelsatz sei „mutwillig
kleingerechnet“ und erfülle nach wie vor nicht die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichts, das zuletzt im Juli 2014 deutliche
Nachbesserungen bei der Bedarfsermittlung gefordert hatte. Nach eigenen
Berechnungen des Paritätischen sei eine Erhöhung des Regelsatzes um 24
Prozent auf 485 Euro notwendig, um das soziokulturelle Existenzminimum
zu sichern.
„Angesichts der Armut der Menschen in Hartz IV und in der
Altersgrundsicherung ist die Erhöhung des Regelsatzes um gerade einmal
zwei Prozent geradezu lächerlich gering“, klagt Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Mit dieser
Erhöhung wird Armut nicht bekämpft, sondern zementiert.“ Bereits bei der
Berechnung der Regelsätze für 2011 sei getrickst und manipulativ in die
Statistik eingegriffen worden, um den Regelsatz „kleinzurechnen“ und
das Hartz-IV-Niveau möglichst niedrig zu halten. Die geringe Erhöhung in
2015 sei nichts anderes als die bloße Fortschreibung dieser Willkür.
Nach einer Expertise des Paritätischen müsste der Regelsatz eigentlich
um 24 Prozent auf 485 Euro angehoben werden, wenn die Bundesregierung
das selbstgewählte Statistikmodell konsequent anwenden würde und sie den
Mindestbedarf der Leistungsbezieher in Hartz IV, Sozialhilfe und
Altersgrundsicherung wirklich decken wollte. Bei seinen Berechnungen
bezieht sich der Verband wie die Bundesregierung auf die so genannte
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, berücksichtigt dabei aber u.a.
konsequent die regelsatzspezifische Preisentwicklung.
Der Verband fordert die Bundesregierung auf, insbesondere zügig für
deutliche Verbesserungen bei der Übernahme der Kosten für Haushaltstrom
und Verkehr zu sorgen sowie wieder einen Rechtspruch auf einmalige
Leistungen, etwa für Möbel und Hausrat, in Hartz IV zu verankern. Es sei
nicht akzeptabel, dass die Bundesregierung auf entsprechende
Aufforderungen des Bundesverfassungsgerichtes vom Juli 2014 noch immer
nicht reagiert habe. „Wenn es um das Existenzminimum geht, und wenn
Menschen in Armut leben, darf man Probleme nicht auf die lange Bank
schieben. Man hätte zumindest erst einmal die Pauschalen für diese
Ausgabenpositionen anheben können, um im Sinne des
Bundesverfassungsgerichtes zu handeln und für die Menschen erste Abhilfe
zu schaffen“, mahnt Schneider an.
Die Expertise finden Sie hier.
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