23. November 2014

Widerspruchfrist gegen Fracking vor der eigenen Haustür läuft bald ab

Widerspruchfrist gegen Fracking vor der eigenen Haustür läuft bald ab



Mit der Einlegung eines Vorabwiderspruchs können sowohl Mieter
als auch Eigentümer verhindern, dass die Energieunternehmen in der Nähe
ihrer Gebäude oder Grundstücke Probebohrungen aufnehmen. Die Frist für
den Vorabwiderspruch gegen Fracking vor der eigenen Haustür läuft ab:
Nur noch bis zum 30. November kann man Fracking vor seinem Haus
verhindern.

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