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23. Januar 2014
Mindestlohn: Geforderte Ausnahmen verstoßen gegen Gleichheitsgrundsatz
Zu den aus den Reihen der Union geforderten Ausnahmen vom Mindestlohn insbesondere für Rentner und Studierende erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:
Gegen den geforderten Ausschluss vor allem von Studierenden oder Rentnern vom Mindestlohn bestehen große verfassungsrechtliche Bedenken. Das legt ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags nahe. Die vom bayerischen Ministerpräsident Seehofer angeführte Begründung, Rentner bedürften keines Mindestlohns, weil sie sich lediglich ein wenig dazu verdienen wollten, kann keine Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz begründen.
Seehofers ,,Zubrot-Formel" ist darüber hinaus nichts anderes als die Umdeutung des Mindestlohns zu einer bedürftigkeitsgeprüften Sozialleistung. Mit dieser Begründung könnte auch jeder erwerbstätigen Frau mit gutverdienendem Ehepartner der Mindestlohn vorenthalten werden (und umgekehrt).
Ein gesetzlicher und flächendeckender Mindestlohn ist keine Fürsorgeleistung, sondern ein Mindeststandard, vor Lohndumping schützen soll. Je mehr Ausnahmen - die zum Beispiel auch für Zeitungsausträger, Saisonarbeitnehmer, Taxifahrer gefordert werden - davon zugelassen werden, desto weniger kann diese Schutzfunktion gewährleistet werden. Im Gegenteil: Die Ausnahme großer Gruppen birgt die Gefahr, dass der Mindestlohn systematisch unterlaufen und ein neues Niedriglohnheer unterhalb des Mindestlohns gebildet wird.
Auch wenn Horst Seehofer und seine CSU anderer Meinung sind: Populistische Vorstöße aus Bayern sind nicht rechtssetzend. Das gilt auch für die geforderten Ausnahmen vom flächendeckenden Mindestlohn. Denn entscheidend ist, ob solche Ausnahmen mit unserer Verfassung vereinbar sind.
http://www.gruene-bundestag.de
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