Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband
Pressemitteilung
01/2014
22.1.2014
Europawahl-Sperrklausel: BMI will „Frag den Staat“
Maulkorb verpassen +++
Veröffentlichung eines internen Gutachtens verstößt
angeblich gegen Urheberrecht
Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat
das Informationsfreiheitsportal „Frag den Staat“ abgemahnt, nachdem es ein
Gutachten des Ministeriums zur Zulässigkeit von Sperrklauseln bei Europawahlen
veröffentlich hatte. Bei dem Gutachten handelt es sich um eine „interne
fachliche Bewertung“, die zu dem Ergebnis kommt, dass "tragende Gründe […] gegen
die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer 2,5-Prozent-Sperrklausel
[sprechen]."
Hintergrund: Bereits im November 2011 hatte das
Bundesverfassungsgericht die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen
als verfassungswidrig verworfen, weil die Stimmengleichheit damit verletzt
werde. Das Gutachten des BMI stammt ebenfalls aus diesem Zeitraum. Dennoch hatte
der Bundestag am 13. Juni letzten Jahres, vorangetrieben durch die
Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen die
Stimmen der Linksfraktion ein Gesetz zur Einführung einer Drei-Prozent-Hürde
verabschiedet. Der Bundesrat hatte es im Juli passieren lassen, in Kraft
getreten war es am 10. Oktober 2013. Mehr Demokratie hat gemeinsam mit 1.099
Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil die Sperrklausel
aus Sicht des Vereins gegen den Grundsatz der Gleichheit der Stimme und gegen
die Chancengleichheit der Parteien verstößt.
„Dass nun das Urheberrecht
herangezogen wird, um ‚Frag den Staat‘ einen Maulkorb zu verpassen und die
Veröffentlichung des Dokuments zu verbieten, ist ein handfester Skandal“, so
Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Das mit
Steuergeldern finanzierte Gutachten offenbart deutlich, dass das Vorhaben der
etablierten Parteien, kleinere Parteien am Einzug in das Europaparlament zu
hindern, ganz klar dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts widerspricht. Das
ist politisch hoch brisant und soll offenbar unter den Tisch gekehrt werden“, so
Efler weiter.
Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht
zur Sperrklausel hat bereits am 18. Dezember 2013 stattgefunden. Ein Urteil wird
noch vor den Europawahlen im Mai erwartet.
Link: Infos zur Position von
MD:
http://www.mehr-demokratie.de/klage_gegen_drei-prozent-huerde.html
Alle Infos und Dokumente von „Frag den Staat“ hier:
https://fragdenstaat.de/presse/2014-01-21-bmi-mahnt-fragdenstaat-ab/
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