23. Januar 2014

Europawahl-Sperrklausel: BMI will „Frag den Staat“ Maulkorb verpassen +++ Veröffentlichung eines internen Gutachtens verstößt angeblich gegen Urheberrecht

Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband
Pressemitteilung 01/2014
22.1.2014


Europawahl-Sperrklausel: BMI will „Frag den Staat“ Maulkorb verpassen +++
Veröffentlichung eines internen Gutachtens verstößt angeblich gegen Urheberrecht


Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat das Informationsfreiheitsportal „Frag den Staat“ abgemahnt, nachdem es ein Gutachten des Ministeriums zur Zulässigkeit von Sperrklauseln bei Europawahlen veröffentlich hatte. Bei dem Gutachten handelt es sich um eine „interne fachliche Bewertung“, die zu dem Ergebnis kommt, dass "tragende Gründe […] gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer 2,5-Prozent-Sperrklausel [sprechen]."

Hintergrund: Bereits im November 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht die damals geltende Fünf-Prozent-Hürde bei Europawahlen als verfassungswidrig verworfen, weil die Stimmengleichheit damit verletzt werde. Das Gutachten des BMI stammt ebenfalls aus diesem Zeitraum. Dennoch hatte der Bundestag am 13. Juni letzten Jahres, vorangetrieben durch die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gegen die Stimmen der Linksfraktion ein Gesetz zur Einführung einer Drei-Prozent-Hürde verabschiedet. Der Bundesrat hatte es im Juli passieren lassen, in Kraft getreten war es am 10. Oktober 2013. Mehr Demokratie hat gemeinsam mit 1.099 Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil die Sperrklausel aus Sicht des Vereins gegen den Grundsatz der Gleichheit der Stimme und gegen die Chancengleichheit der Parteien verstößt.

„Dass nun das Urheberrecht herangezogen wird, um ‚Frag den Staat‘ einen Maulkorb zu verpassen und die Veröffentlichung des Dokuments zu verbieten, ist ein handfester Skandal“, so Michael Efler, Vorstandssprecher des Vereins Mehr Demokratie. „Das mit Steuergeldern finanzierte Gutachten offenbart deutlich, dass das Vorhaben der etablierten Parteien, kleinere Parteien am Einzug in das Europaparlament zu hindern, ganz klar dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts widerspricht. Das ist politisch hoch brisant und soll offenbar unter den Tisch gekehrt werden“, so Efler weiter.

Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zur Sperrklausel hat bereits am 18. Dezember 2013 stattgefunden. Ein Urteil wird noch vor den Europawahlen im Mai erwartet.

Link: Infos zur Position von MD:
http://www.mehr-demokratie.de/klage_gegen_drei-prozent-huerde.html

Alle Infos und Dokumente von „Frag den Staat“ hier:
https://fragdenstaat.de/presse/2014-01-21-bmi-mahnt-fragdenstaat-ab/

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