BBU zieht Resümee der Vorstellung des Fracking-Gutachtens beim Umweltbundesamt: Fracking ist eine unbeherrschbare Risikotechnologie
(Bonn, Berlin, 24.01.2014) Die Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse
der vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenen Studie zu
„Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von
Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Teil 2“ am 22.1.2014 hat
nach Auffassung des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
bestätigt, dass Fracking eine unbeherrschbare Risikotechnologie ist.
Auf der Veranstaltung hatten Vertreter von Umweltverbänden und der
Anti-Fracking-Initiativen detailliert und kompetent Fehler und Defizite
in den Annahmen und Konsequenzen der einzelnen Teile des Gutachtens
dargelegt. Erfolgreich waren die Umweltverbände mit ihrer Forderung,
ebenso wie bereits beteiligte Behörden den Entwurf des mehrere Hundert
Seiten umfassenden Gutachtens zu erhalten und dazu Stellung nehmen zu
können.
Fast sieben Stunden lang dauerte die Veranstaltung des
Umweltbundesamtes. Im Gegensatz zu vielen anwesenden Behörden hatten die
Umweltverbände und Anti-Fracking-Initiativen den Entwurf des Gutachtens
nicht erhalten und waren auf die Vorträge der Gutachter mittels
Power-Point-Präsentationen angewiesen. Doch bereits bei diesen
Darstellungen wurden erhebliche Defizite offensichtlich.
So
fehlte der Nachweis, dass das geplante Monitoring-Konzept ein
umfassendes Bild potentieller Schadstofffreisetzungen ergeben kann. Von
den Fracking-Gegnern wurde zudem dargelegt, dass geplante Messmethoden
ungeeignet sind.
Auch Varianten zur Einrichtung eines
Katasters von Fracking-Flüssigkeiten stießen auf Ablehnung. Angesichts
der negativen Erfahrungen mit Selbstverpflichtungen der Industrie wurde
ein Kataster in Verantwortung des Wirtschaftsverbands Erdöl- und
Erdgasgewinnung (WEG) mit freiwilligen Einträgen der Gasindustrie
abgelehnt. Zudem war der Umfang der notwendig anzugebenden Daten zu
Frackflüssigkeiten zu eng gewählt.
Auf scharfe Kritik der
Umweltschützer trafen auch die Ausführungen zur Entsorgung des
Flowbacks, der gefährlichen Mischung aus verbrauchten Frackflüssigkeiten
und Lagerstättenwasser. Die Verpressung dieser Art von flüssigem
Giftmüll in den Untergrund weiter ins Auge zu fassen, widerspricht jeder
Anforderung an die geordnete Entsorgung von Abfällen.
Die
Darlegungen zur Erdbebenentstehung aufgrund von Fracking wurden
angesichts stattgefundener Ereignisse, die offensichtlich ausgeklammert
wurden, als unzureichend kritisiert. Ebenfalls wurden Annahmen bei der
Klimabilanz angesichts des Ausmaßes realer Bohrungen als
überoptimistisch betrachtet.
Auch die gegen Ende der
Veranstaltung präsentierten Schlussfolgerungen waren nicht geeignet, zu
einer Reduzierung der Fracking-Gefahren beizutragen. Die empfohlene
Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer
Strategischen Umweltprüfung (SUP) bleibt folgenlos, weil durch eine UVP
oder eine SUP keine über das Fachrecht hinausreichenden Anforderungen
gestellt werden dürfen. Diese rechtliche Konsequenz wurde auch von den
Gutachtern bestätigt. Auf die Frage, welche Änderungen des Fachrechts
über das Wasserhaushaltsgesetz hinaus erfolgen sollen, blieben die
Veranstalter eine konkrete Antwort schuldig.
Besonders kritisch
sieht Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU die
empfohlenen forschungsbegleitenden Bohrungen: „Ein Konzept für ein
derartiges ‚Forschungs-Fracking‘ konnte nicht vorgestellt werden. Eine
einfache mathematische Betrachtung zeigt jedoch, dass die vorgesehenen
ein bis zwei Bohrungen grundsätzlich nur geringe Erkenntnisse bringen
können und die Gefahren durch Fracking somit unterschätzt werden. Sollte
allerdings gezielt das Versagen von Schutzeinrichtungen herbeigeführt
werden, muss von erheblichen Gefahren für die Umwelt ausgegangen werden.
Dies ist nicht zu akzeptieren. Es ist daher zu begrüßen, dass das
Bundes-Umweltministerium zugesagt hat, diese Probebohrungen nur bei
einem breiten gesellschaftlichen Konsens durchzuführen. Auf diese Zusage
wird die Anti-Fracking-Bewegung zurückkommen.“
Immer wieder
wurde auf der Veranstaltung kritisiert, dass die Partizipation
gesellschaftlicher Gruppen bei der Begleitung des Entwurfs des
Gutachtens nur unzureichend erfolgte. Am Ende der Veranstaltung kündigte
daher das Bundes-Umweltministerium an, den Verbänden, die bei
wasserrechtlichen Gesetzesvorhaben beteiligt werden, auch den
Gutachtenentwurf zur Stellungnahme zu übermitteln. Die Stellungnahme ist
innerhalb von vier Wochen zu erarbeiten. Die Anti-Fracking-Bewegung
wird die Gelegenheit nutzen und in dieser Zeit eine detaillierte Analyse
und Kritik formulieren.
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