25. Januar 2014

BBU zieht Resümee der Vorstellung des Fracking-Gutachtens beim Umweltbundesamt: Fracking ist eine unbeherrschbare Risikotechnologie




(Bonn, Berlin, 24.01.2014) Die Vorstellung der vorläufigen Ergebnisse der vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenen Studie zu „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Teil 2“ am 22.1.2014 hat nach Auffassung des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) bestätigt, dass Fracking eine unbeherrschbare Risikotechnologie ist. Auf der Veranstaltung hatten Vertreter von Umweltverbänden und der Anti-Fracking-Initiativen detailliert und kompetent Fehler und Defizite in den Annahmen und Konsequenzen der einzelnen Teile des Gutachtens dargelegt. Erfolgreich waren die Umweltverbände mit ihrer Forderung, ebenso wie bereits beteiligte Behörden den Entwurf des mehrere Hundert Seiten umfassenden Gutachtens zu erhalten und dazu Stellung nehmen zu können.

Fast sieben Stunden lang dauerte die Veranstaltung des Umweltbundesamtes. Im Gegensatz zu vielen anwesenden Behörden hatten die Umweltverbände und Anti-Fracking-Initiativen den Entwurf des Gutachtens nicht erhalten und waren auf die Vorträge der Gutachter mittels Power-Point-Präsentationen angewiesen. Doch bereits bei diesen Darstellungen wurden erhebliche Defizite offensichtlich.

So fehlte der Nachweis, dass das geplante Monitoring-Konzept ein umfassendes Bild potentieller Schadstofffreisetzungen ergeben kann. Von den Fracking-Gegnern wurde zudem dargelegt, dass geplante Messmethoden ungeeignet sind.

Auch Varianten zur Einrichtung eines Katasters von Fracking-Flüssigkeiten stießen auf Ablehnung. Angesichts der negativen Erfahrungen mit Selbstverpflichtungen der Industrie wurde ein Kataster in Verantwortung des Wirtschaftsverbands Erdöl- und Erdgasgewinnung (WEG) mit freiwilligen Einträgen der Gasindustrie abgelehnt. Zudem war der Umfang der notwendig anzugebenden Daten zu Frackflüssigkeiten zu eng gewählt.

Auf scharfe Kritik der Umweltschützer trafen auch die Ausführungen zur Entsorgung des Flowbacks, der gefährlichen Mischung aus verbrauchten Frackflüssigkeiten und Lagerstättenwasser. Die Verpressung dieser Art von flüssigem Giftmüll in den Untergrund weiter ins Auge zu fassen, widerspricht jeder Anforderung an die geordnete Entsorgung von Abfällen.

Die Darlegungen zur Erdbebenentstehung aufgrund von Fracking wurden angesichts stattgefundener Ereignisse, die offensichtlich ausgeklammert wurden, als unzureichend kritisiert. Ebenfalls wurden Annahmen bei der Klimabilanz angesichts des Ausmaßes realer Bohrungen als überoptimistisch betrachtet.

Auch die gegen Ende der Veranstaltung präsentierten Schlussfolgerungen waren nicht geeignet, zu einer Reduzierung der Fracking-Gefahren beizutragen. Die empfohlene Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) bleibt folgenlos, weil durch eine UVP oder eine SUP keine über das Fachrecht hinausreichenden Anforderungen gestellt werden dürfen. Diese rechtliche Konsequenz wurde auch von den Gutachtern bestätigt. Auf die Frage, welche Änderungen des Fachrechts über das Wasserhaushaltsgesetz hinaus erfolgen sollen, blieben die Veranstalter eine konkrete Antwort schuldig.

Besonders kritisch sieht Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU die empfohlenen forschungsbegleitenden Bohrungen: „Ein Konzept für ein derartiges ‚Forschungs-Fracking‘ konnte nicht vorgestellt werden. Eine einfache mathematische Betrachtung zeigt jedoch, dass die vorgesehenen ein bis zwei Bohrungen grundsätzlich nur geringe Erkenntnisse bringen können und die Gefahren durch Fracking somit unterschätzt werden. Sollte allerdings gezielt das Versagen von Schutzeinrichtungen herbeigeführt werden, muss von erheblichen Gefahren für die Umwelt ausgegangen werden. Dies ist nicht zu akzeptieren. Es ist daher zu begrüßen, dass das Bundes-Umweltministerium zugesagt hat, diese Probebohrungen nur bei einem breiten gesellschaftlichen Konsens durchzuführen. Auf diese Zusage wird die Anti-Fracking-Bewegung zurückkommen.“

Immer wieder wurde auf der Veranstaltung kritisiert, dass die Partizipation gesellschaftlicher Gruppen bei der Begleitung des Entwurfs des Gutachtens nur unzureichend erfolgte. Am Ende der Veranstaltung kündigte daher das Bundes-Umweltministerium an, den Verbänden, die bei wasserrechtlichen Gesetzesvorhaben beteiligt werden, auch den Gutachtenentwurf zur Stellungnahme zu übermitteln. Die Stellungnahme ist innerhalb von vier Wochen zu erarbeiten. Die Anti-Fracking-Bewegung wird die Gelegenheit nutzen und in dieser Zeit eine detaillierte Analyse und Kritik formulieren.

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