In der vergangenen Woche wurde der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans für das deutsche Stromnetz 2030 von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) an die Bundesnetzagentur übergeben und veröffentlicht. Er soll nun nochmals öffentlich konsultiert werden, Ziel ist eine Verabschiedung bis zum Jahresende. Das Energiewirtschaftsgesetz fordert die Veröffentlichung eines gemeinsamen Planes (NEP) im Zweijahresrhythmus, der Plan soll aufzeigen, welche Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des Übertragungsnetzes für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb aus Sicht der ÜNB erforderlich sind.
Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.: 26.04.19 - Netzentwicklungsplan und Kritik durch Agora Energiewende
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