3. September 2018

Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt Klage der Deutschen Umwelthilfe für "Saubere Luft" in Frankfurt am Main


Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe klagt vor Verwaltungsgericht Wiesbaden gegen das Land Hessen - Stickstoffdioxid-Grenzwert in Frankfurt am Main deutlich überschritten - Luftreinhalteplan der Stadt muss geändert werden - Diesel-Fahrverbote als kurzfristig wirksame Maßnahme für "Saubere Luft" die einzige Option

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden verhandelt am 5. September 2018 öffentlich über die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für "Saubere Luft" in Frankfurt am Main. Die DUH hatte im November 2015 Klage gegen das Land Hessen eingereicht (4 K 1613/15.WI). Ziel ist die schnellstmögliche Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in der Stadt Frankfurt am Main. Diesel-Fahrverbote sind dafür die alleinige Möglichkeit und müssen in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden.

Die einzige offizielle verkehrsnahe Messstelle an der Friedberger Landstraße zeigte im Jahr 2017 mit 47 µg/m³ eine deutliche Überschreitung des erlaubten Jahresmittelwerts von 40 µg NO2/m³ an. Aktuelle Messungen der DUH von Februar und Juni 2018 zeigen: Werte oberhalb des Grenzwertes finden sich verteilt über das gesamte Stadtgebiet Frankfurts. Die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahme zur Einhaltung des NO2-Grenztwertes bestätigte das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 27. Februar 2018. Diese sind demnach schon ab Herbst 2018 möglich. Auf dieser Basis klagt die DUH für eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans von Frankfurt zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Grenzwerts, damit die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger endlich zu ihrem Recht auf "Saubere Luft" kommen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...