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24. September 2018
Für saubere Luft in Stuttgart: Landesregierung Baden-Württemberg muss Zwangsgeld zahlen
Verwaltungsgericht Stuttgart gibt Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Verhängung eines Zwangsgeldes gegen die Landesregierung Baden-Württemberg statt – Weiteres Zwangsgeld angedroht, wenn Diesel-Fahrverbote nicht bis November in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden – DUH will wirkungsvolle Diesel-Fahrverbote inklusive Euro 5 Diesel ab 2019 sicherstellen
Berlin, 24.9.2018: Die Landesregierung Baden-Württemberg muss im Verfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) für die „Saubere Luft“ in Stuttgart ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 21. September 2018 festgelegt. Ein weiteres Zwangsgeld wird angedroht, falls Diesel-Fahrverbote für Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 nicht bis November 2018 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden. Die DUH begrüßt diesen Beschluss und fordert die Landesregierung auf, den Stuttgarter Bürgern endlich ihr Recht auf saubere Luft zu gewährleisten und zonale Fahrverbote auch für Euro 5 Diesel ab September 2019 entsprechend vorzubereiten.
„Es ist erschreckend, dass wir mit der Verhängung eines Zwangsgelds die Landesregierung dazu zwingen müssen, Recht und Gesetz zu beachten. Es geht um die Durchsetzung der ‚Sauberen Luft‘ in der schmutzigsten Stadt Deutschlands. Hierfür muss die Landesregierung nun konsequent die Diesel-Fahrverbote auf Euro 5 Fahrzeuge ausdehnen. Die aktuell in Berlin diskutierten Hardware-Nachrüstungen müssen schnell beschlossen werden. Nur Diesel-Fahrzeuge, die auf der Straße so sauber sind wie im Labor, werden von Fahrverboten befreit sein“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, ergänzt: „Führt auch das Zwangsgeld nicht zur geforderten Fortschreibung des Luftreinhalteplans, werden wir zu weiteren Zwangsmitteln greifen, die uns das Zivilprozessrecht bietet. Dieses sieht Zwangsgelder bis 25.000 Euro oder Zwangshaft gegen den für die Entscheidung zur Nichtumsetzung des Urteils verantwortlichen Vertreter des Landes Baden-Württemberg vor. Wir hoffen, dass die Landesregierung den Ernst der Lage erkennt. Eine weitere Verweigerung der gerichtlich angeordneten Diesel-Fahrverbote wird kurzfristig zur Beugehaft der politisch Verantwortlichen führen.“
Hintergrund:
Im DUH-Verfahren für „Saubere Luft“ in München hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Schreiben vom 24. August 2018 angekündigt, die Frage der Zwangshaft durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären zu lassen. Die DUH rechnet mit dem Vorliegen einer Entscheidung noch in 2018. Eine Entscheidung des EuGH wäre auch für alle anderen Verwaltungsrechtsverfahren der DUH für „Saubere Luft“ rechtlich bindend.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte die Landesregierung am 27. Juli 2018 dazu verurteilt, bis zum 31. August 2018 Diesel-Fahrverbote für Euro 5 Diesel-Fahrzeuge in den Luftreinhalteplan aufzunehmen. Da die Landesregierung dem erneut nicht nachkam, stellte die DUH am 31. August 2018 einen Antrag auf Festsetzung des bereits mit Beschluss vom 27. Juli 2018 durch das Verwaltungsgericht Stuttgart angedrohten Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro.
Links:
Beschluss zur Festsetzung eines Zwangsgeldes: http://l.duh.de/p180924a
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