Um Hartz IV zu beantragen, müssen Hartz IV-Bezieher dem Jobcenter sensible Daten und Unterlagen wie Z.B. Kontoauszüge, Einkommensbescheinigungen oder den Mietvertrag übersenden. Durch die eingeführte elektronische Akte, werden die Informationen über den Hartz IV-Bezieher nicht mehr ausreichend geschützt.
Hartz IV: Die neue elektronische Jobcenter-Akte und der fehlende Sozialdatenschutz?
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