11. Juni 2018

Atomgesetz-Novelle: Vattenfall könnte doppelt kassieren



Bundestag muss Gesetzentwurf entsprechend verschärfen / Handlungsbedarf
auch bei netzverstopfenden AKW in Norddeutschland.

Am Mittwoch diskutiert der Umweltausschuss des Bundestages in einer
Anhörung mit Expertinnen und Experten den Gesetzentwurf zur Änderung des
Atomgesetzes aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom
Dezember 2016.

Der erste Gesetzentwurf aus dem Umweltministerium und der jetzt vom
Kabinett in den Bundestag eingebrachte Entwurf unterscheiden sich an
einigen Punkten. Einer ist dabei besonders wesentlich: Es geht dabei um
die Frage, was passiert, wenn Vattenfall mit seiner Klage vor einem
Washingtoner Schiedsgericht Recht bekommt und für das Abschalten des AKW
Krümmel mit mehreren Milliarden Euro entschädigt werden muss.

Im ersten Gesetzentwurf war eine Regelung vorgesehen, die bei einer
entsprechenden Washingtoner Entscheidung dazu geführt hätte, dass die
noch vorhandenen Reststrommengen des AKW Krümmel, da dann ja
entschädigt, nicht mehr auf andere Atomkraftwerke übertragen werden dürfen:

# Eine Übertragung von Elektrizitätsmengen (…) ist ausgeschlossen und
# auch mit Wirkung für die Vergangenheit unwirksam, soweit für diese
# Elektrizitätsmengen ein Ausgleich geleistet worden ist

Im jetzigen Gesetzentwurf ist diese Übertragung möglich. Nur noch für
diejenigen Reststrommengen, die Vattenfall nicht an andere AKW-Betreiber
übertragen kann, ist eine Verrechnung mit Zahlungen aufgrund der
Washingtoner Entscheidung vorgesehen:

# Auf den Ausgleich wird ein anderweitiger Ausgleich für
# Elektrizitätsmengen (…) angerechnet

Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation
.ausgestrahlt:

„Der Bundestag muss unbedingt die ursprüngliche Formulierung wieder ins
Gesetz schreiben. Denn sonst könnte Vattenfall im Falle eines für das
Unternehmen günstigen Washingtoner Schiedsspruchs für einen Teil der
Reststrommengen doppelt kassieren, einmal durch die staatliche
Entschädigung und einmal durch Verkauf der Kontingente etwa an Eon.

Über diese Entschädigungs-Frage hinaus, fordern wir weiterhin ein Verbot
der Übertragung von Reststrommengen, insbesondere auf die beiden AKW in
Lingen und Brokdorf. Diese beiden Kraftwerke verstopfen mit ihrem
Atomstrom die Netze für Windstrom, verursachen damit immense zusätzliche
Kosten für die Stromkundinnen und -kunden und behindern den Ausbau der
Erneuerbaren Energien in Norddeutschland.

Der Vorschlag des Bundesrates zu dieser Frage, zuerst Verhandlungen mit
den Stromkonzernen zu führen, ist nicht ausreichend, denn er würde eine
entsprechende Regelung aus der jetzigen Atomgesetz-Novelle ausklammern.
Dann könnten die AKW-Betreiber bereits Fakten schaffen und Strommengen
übertragen, bis es irgendwann in Zukunft zu einem entsprechenden Verbot
käme. Verhandlungen machen auch deshalb keinen Sinn, da es kein anderes
AKW gibt, das auf die Reststrommengen angewiesen ist, die nicht nach
Lingen oder Emsland gehen sollen.“

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