„Trotz breiter Kritik hat die
Bundesregierung heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der weder
Rechtssicherheit noch Rechtsfrieden schafft. Die Hürden sind so hoch,
dass ein bundesweites Anbauverbot für Gentechpflanzen nicht ermöglicht,
sondern eher verhindert wird“, kommentiert Kirsten Tackmann,
agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, den heutigen
Kabinettsbeschluss zum Gesetzentwurf zur Änderung des
Gentechnikgesetzes. Tackmann weiter:
„Die SPD darf das nicht mitmachen. Das Gesetz kann und muss im
Parlament korrigiert werden. Eine Mehrheit der Abgeordneten will ein
bundesweites Anbauverbot. Aber das nun vorgeschlagene Verfahren schafft
hohe Hürden, z. B. wenn sich sechs Bundesministerien unter hohem
Zeitdruck einigen und zugleich eine Mehrheit der Bundesländer ‚zwingende
Gründe‘ vorbringen müssen. In der Konsequenz kommt entweder kein Verbot
oder einen Flickenteppich, der allein angesichts der
länderübergreifenden Verarbeitungs- und Handelswege absurd ist. Denn
warum sollte ein Risiko in dem einen Bundesland existieren, im
Nachbarland aber nicht?
Die sogenannte Opt-Out-Regelung räumt den Mitgliedstaaten das Recht
ein, für in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen
nationale Anbauverbote zu erlassen. DIE LINKE fordert, dass das
Grundproblem gelöst wird: Das Zulassungsverfahren für gentechnisch
veränderte Pflanzen muss konsequent dem Vorsorgegrundsatz folgen. Das
heißt, es muss unabhängig und transparent geprüft werden und z. B. auch
Langzeitwirkungen, soziale oder ethische Risiken einbeziehen. Das würde
Anbauverbote in den Mitgliedstaaten überflüssig machen. Aber wenn es
Anbauverbote geben soll, dann müssen sie bundesweit gelten.“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen