29. November 2016

Deutsche Umwelthilfe kritisiert EU-Vorschläge zur Zukunft von Erneuerbaren und Energieeffizienz



EU-Kommission legt am 30.11.2016 mit ihrem „Winterpaket“ Papiere zur Zukunft der europäischen Energiepolitik vor – EU-Parlament und Ministerrat sind aufgefordert, nachzubessern

Berlin, 29.11.2016: Am 30.11.2016 wird die EU-Kommission ihren Vorschlag für die zukünftige EU-Energiepolitik vorstellen. Der Deutschen Umwelthilfe (DUH) liegen die Papiere bereits vor. Die DUH kritisiert, dass sich die Klimabeschlüsse von Paris darin nicht widerspiegeln und erneuerbare Energien ausgebremst werden. Positive Ansätze finden sich im Bereich Energieeffizienz, gehen aber nicht weit genug. Die DUH fordert das EU-Parlament und den Ministerrat auf, das Paket der EU-Kommission so zu überarbeiten, dass die Klimaziele, die Europa sich selbst gesetzt hat, erreicht werden.

„Die geplanten Kommissionsvorschläge für die Zukunft der europäischen Energieversorgung erwecken den Eindruck, dass Europa die Klima-Beschlüsse von Paris nicht ernst nimmt“, sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Das EU-Winterpaket enthält mehrere Papiere. Der Entwurf zur Energieeffizienzrichtlinie sieht ein verbindliches Energie-Einsparziel von 30 Prozent bis 2030 vor. „Das ist kaum mehr als ein ‚weiter-so‘ und für die Erreichung der Klimaziele eindeutig zu wenig“, so Müller-Kraenner. Mit einem Energieeffizienzziel von 40 Prozent könnten die europäischen Treibhausgasemissionen bis 2030 um bis zu 50 Prozent gegenüber 1990 verringert werden. Daher fordert die DUH den europäischen Rat und das EU-Parlament auf, in den kommenden Verhandlungen das Ziel auf 40 Prozent anzuheben.

Nach dem Vorschlag zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie für eine „Regulierung des Elektrizitätsmarkts“ soll der Einspeisevorrang  für erneuerbare Energien (EE) wegfallen, sobald ein Mitgliedsland einen Anteil von 15 Prozent EE am Stromverbrauch erreicht hat. Dies führt dazu, dass Strom aus klimaschädlicher Erzeugung den erneuerbaren Strom im Netz verdrängt und mehr Treibhausgase ausgestoßen werden.

„Die vorrangige Einspeisung von erneuerbarem Strom ist eingeführt worden, um Wettbewerbsnachteile für die Erneuerbaren auf den Energiemärkten auszugleichen. Denn Umwelt- und Klimafolgekosten, wie sie bei der Verbrennung von Kohle entstehen, werden bei der Preisbildung noch immer nicht berücksichtigt. Diese Marktverzerrungen bestehen bis heute. Deshalb muss der Einspeisevorrang erhalten bleiben“, sagt Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH. Ebenso wichtig ist es, die Möglichkeit nationaler Fördersysteme für erneuerbare Energien nach Artikel 4 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie zu erhalten.

Die Elektrizitätsrichtlinie sieht außerdem vor, dass Betreiber von Kohlekraftwerken ihre Kraftwerke für Versorgungsengpässe in Bereitschaft halten und damit weiterhin klimaschädlichen Strom erzeugen. Damit wird der für den Klimaschutz wichtige Wandel zu den Erneuerbaren erschwert und knappe Netzressourcen unnötig belastet.

„Mit den vorliegenden Vorschlägen werden erneuerbare Energien zu wenig und die alten, fossilen Energien zu viel gefördert“, so Ahmels. „Wir brauchen mehr Flexibilität bei der Erzeugung.“ Die DUH fordert, das Ausbauziel für erneuerbare Energien auf mindestens 45 Prozent statt der jetzt gültigen 27 Prozent bis 2030 anzuheben.

Bedenklich sei außerdem, dass auf nationaler Ebene keine verbindlichen Ausbauziele für EE vorgesehen sind. Erst im Jahr 2025 soll über weitere Schritte entschieden werden. „Damit erhalten die Mitgliedsstaaten einen Freifahrtschein, nichts machen zu müssen. Fast ein Jahrzehnt kann dadurch für den Klimaschutz verloren gehen“, befürchtet Müller-Kraenner. Insgesamt seien die geplanten Kommissionsvorschläge für die Zukunft der europäischen Energieversorgung nach den Klimabeschlüssen von Paris absolut unzureichend und müssten durch Parlament und Ministerrat nachgebessert werden.  


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