Zum heutigen Beschluss des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Investmentsteuergesetz erklärt Gerhard Schick, Sprecher für Finanzpolitik:
Die
Cum-Cum Geschäfte zeigen beispielhaft, dass Minister Schäuble nur auf
öffentlichen Druck reagiert. Erst durch große mediale Aufmerksamkeit und
zahlreiche Anfragen der Grünen wurde nach ernsthaften Lösungen gegen
den Steuertrick gesucht, der die deutschen Steuerzahlerinnen und
Steuerzahler jährlich Milliarden kostet. Dabei sind die Cum-Cum
Geschäfte die Reinform des Steuermissbrauchs. Die Geschäfte in
Milliardenhöhe werden allein zu dem Zweck durchgeführt, steuerliche
Vorteile zu erlangen. Das schrieb das Bundesministerium der Finanzen
schon 1978. Darum fordern wir die Finanzverwaltung auch auf, genauer zu
prüfen, welche diese Geschäfte überhaupt legal sind.
Die
heute verabschiedete Regelung ist wesentlich schärfer als der
Gesetzentwurf von Schäuble, der zahlreiche Lücken enthielt, wie das
Ministerium auf unsere Fragen auch einräumen musste. Wir fragen uns,
warum das Ministerium da erst die Hilfe des Parlaments brauchte. Es ist
gut, dass wir jetzt eine deutlich verbesserte Lösung beschlossen haben.
Ob damit das Cum-Cum-Problem vollständig beseitigt ist, kann nur die
genaue Marktbeobachtung zeigen.
Wichtig
ist auch, dass durch den Ausschuss-Bericht ein Fehler des Ministeriums
bei der Redaktion der Gesetzesbegründung berichtigt wurde. Denn die
Begründung wurde so formuliert, dass die Gefahr besteht, dass sie von
der Justiz als Indiz für die bisherige Legalität der Cum-Cum-Geschäfte
gewertet werden könnte. Da dieser Fehler schon 2007 bei der
Gesetzgebung zu Cum-Ex gemacht wurde und inzwischen als solcher auch
sichtbar wurde, ist es unverständlich, dass hier der Ausschuss über eine
Feststellung im Ausschussbericht korrigierend eingreifen musste.
Die
heute im Finanzausschuss behandelte Cum-Cum-Gesetzgebung ist Teil einer
Reform der Investmentbesteuerung. Diese greift, insbesondere wenn man
die lange Vorbereitungszeit seit 2011 berücksichtigt, deutlich zu kurz.
Das Ziel, die grundlegenden Angriffspunkte im Investmentsteuergesetz
systematisch anzugehen, wurde vom Bundesministerium der Finanzen klar
verfehlt. Stattdessen stehen wir weiterhin vor einem Flickenteppich, in
dem findige Steuerberaterinnen und Steuerberater die nächsten
Schlupflöcher schon identifiziert haben.
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