(BUP) Hessens Umweltministerin Hinz fordert Bundesumweltministerin
Hendricks in einem Brief zur Unterstützung der Länder und der Kommunen
auf.
„Deutschlandweit können weder Länder noch Kommunen derzeit
sicherstellen, dass die zum Schutz der Gesundheit festgelegten
Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) an verkehrsreichen Straßen
eingehalten werden“, so Hessens Umweltministerin Priska Hinz in ihrem
Brief an die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks. Trotz
Fortschreibung und Umsetzung von Luftreinhalteplänen (LPR), welche die
Maßnahmen zur Luftreinhaltung festsetzen, schaffen es die Kommunen nicht
die Grenzwerte einzuhalten. In Hessen, z.B. in Darmstadt, wurden die
Instrumente zur Schadstoffminderung im Straßenverkehr bereits deutlich
verschärft um die Stickstoffdioxidgrenzwerte einzuhalten. Darunter
fallen z.B. strikte LKW-Durchfahrverbote. Auch bei anderen Kommunen wird
auf durchgreifende Maßnahmen setzen müssen.
Eine Reihe von
Klagen durch Umweltverbände, zuletzt auch am Verwaltungsgericht
Wiesbaden in Hessen, hat das Problem wiederholt deutlich gemacht. Jede
weitere Klage kann von den zuständigen Behörden ohne zusätzliche
rechtliche Regelungen des Bundes bzw. der EU nur verloren werden. Die
auf lokaler oder regionaler Ebene inzwischen nur noch sehr begrenzt
vorhandenen Minderungsmöglichkeiten betrachten die Gerichte nicht als
ausreichenden Grund an, den Immissionsgrenzwert weiter zu verfehlen.
Dieser Zustand ist weder für die betroffenen Anwohner viel befahrener
Straßen noch für Länder und Kommunen auf Dauer haltbar.
Im
Zusammenhang mit der anhaltenden Überschreitung des
NO2-Immissionsgrenzwertes, hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen Deutschland eingeleitet. „Auch vor dem Hintergrund dieses
Verfahrens, ist es zwingend notwendig, dass der Bund sich deutlich
stärker einbringt um die Stickstoffdioxidbelastung in Deutschland
spürbar zu senken. Bei dieser Aufgabe dürfen die Kommunen und Länder
nicht alleine gelassen werden“, fordert Umweltministerin Hinz weiter.
Rund zwei Drittel der Stickstoffdioxidbelastung gehen zurück auf den
motorisierten Individualverkehr. „Die Instrumente die den Ländern und
den Kommunen zur Verfügung stehen, haben mittlerweile kaum noch das
Potential für nennenswerte Verbesserungen der Luftqualität. Dies muss
der Bund endlich zur Kenntnis nehmen und sich der Realität stellen“,
betont Ministern Hinz. „Für weitere Verbesserungen der Luftqualität muss
der Bund die Rahmenbedingungen für effektive und schärfere Instrumente
schaffen. Nur so lässt sich die Stickstoffdioxidbelastung wirksam
bekämpfen.“ Als effektiv beschreibt Ministerin Hinz in ihrem Brief an
Umweltministerin Hendricks unter anderem folgende Maßnahmen:
Verschärfung der Umweltzonen
Mit
einer Ergänzung der bestehenden Regelungen um ein oder zwei weitere
Plakette(n) in der 35. BImSchV (Kennzeichnungsverordnung) könnte die
Grundlage einer auch zur NO2-Minderung geeigneten Einfahrtsbeschränkung
geschaffen werden. Eine Beschränkung der Einfahrt in Umweltzonen auf
Euro-6/VI-Diesel und Benziner ab Euro3/III könnte zwar aus
Verhältnismäßigkeitsgründen erst in ein paar Jahren tatsächlich
umgesetzt werden, würde aber bis zu 40 Prozent Entlastung beitragen. Die
Maßnahme könnte bereits jetzt in den fortzuschreibenden
Luftreinhalteplänen aufgenommen werden, was den Betroffenen eine bessere
Planung ihrer Fahrzeugbeschaffung erlaubt und die Maßnahme damit auch
verhältnismäßig macht.
Einhaltung der Emissionsgrenzwerte im RDE
Erst
im Mai 2015 konnte eine Einigung auf EU-Ebene im Hinblick auf die
Messung des Schadstoffausstoßes von Pkw im realen Betrieb (RDE) erzielt
werden, obwohl seit langem bekannt ist, dass der derzeitige Prüfzyklus
die Emissionen vollkommen unrealistisch abbildet. Auch die EU-Kommission
kritisiert Deutschland dafür, bislang eher bremsend auf eine stringente
Umsetzung von Anforderungen zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte
gewirkt zu haben. In einem zweiten Paket stehen jetzt die konkreten
Emissionsvorschriften, der Zeitpunkt der Einhaltung und der
Abweichungsfaktor zur Beratung an.
Fortschreibung der Lkw-Maut
Mit
den Änderungen des Bundesfernstraßenmautgesetzes hat das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zwar von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Mautsätze in einen Infrastrukturanteil
und einen Luftverschmutzungsanteil gemäß der EU-Wegekostenrichtlinie zu
trennen, dabei aber weder alle Optionen der Richtlinie zum Anteil der
Luftverschmutzungskosten ausgenutzt, noch die Kosten in der tatsächlich
anfallenden Höhe festgesetzt.
Förderung eines attraktiven ÖPNV-Angebots
Zur
Verringerung des motorisierten Individualverkehrs in den Städten und
damit zur Verbesserung der Luftqualität wird seit Jahren der Ausbau des
ÖPNV bzw. seine Attraktivitätssteigerung durch höhere Taktzeiten und
zusätzliche Verbindung betrieben. Allein die Beförderungsleistung im
Schienenpersonennahverkehr konnte in Hessen in den letzten 10 Jahren um
ein Drittel gesteigert werden. Durch die seit Jahren verfehlte
Bundespolitik, die Regionalisierungsmittel nicht wie notwendig zu
dynamisieren, stehen die Länder und Kommunen inzwischen mit dem Rücken
an der Wand. Einerseits wird – auch von den Gerichten – gefordert, ÖPNV
in entsprechendem Umfang zur Verfügung zu stellen, andererseits zieht
sich der Bund immer weiter aus dieser Daseinsfürsorge zurück.
Änderung der Energiebesteuerung von Dieselkraftstoff
Die
derzeitige Belastungssituation geht im Wesentlichen auf Dieselfahrzeuge
zurück. Deren extreme Zunahme in den letzten Jahren ist nicht zuletzt
begründet in der Subventionierung des Dieselkraftstoffes. Der u.a. aus
Klimaschutzgründen von der Bundesregierung bevorzugte Kraftstoff trägt
beispielsweise bei einem Euro-5-Pkw zwar zu ca. 20 Prozent weniger
CO2-Emissionen im Vergleich mit einem Benzinfahrzeug der gleichen
Emissionsgruppe bei, emittiert auf gleicher Strecke aber 95 Prozent mehr
gesundheitsschädliche Stickoxide. Der an den Tankstellen ständig
sichtbare Preisunterschied für die beiden Kraftstoffarten ist für viele
Bürgerinnen und Bürger das ausschlaggebende Kaufargument für ein
Dieselfahrzeug. Nur durch eine Angleichung der Steuersätze könnte der
Dieselboom gebrochen werden. Zur Schonung des Gewerbeverkehrs käme z.B.
entweder eine schrittweise Anhebung des Dieselsteuersatzes bei
gleichzeitiger Senkung des Benzinsteuersatzes bis auf ein gleiches
Niveau oder eine Abschaffung der Subventionen nur für Diesel-Pkw in
Frage. Die Energiesteuerrichtlinie würde eine ausreichende
Rechtsgrundlage dafür bieten.
Förderung elektrischer Antriebe
Das
erklärte Ziel der Bundesregierung, bis 2020 eine Million
Elektrofahrzeuge in Deutschland in Betrieb zu haben, wird nach
Expertenmeinung deutlich verfehlt. Es reicht nicht aus, nur
Forschungsvorhaben zu unterstützen oder Leuchtturmprojekte zu
installieren. Der Unterschied in den Anschaffungskosten zwischen
Elektro- und einem konventionellen Antrieb ist bisher noch so eklatant,
dass sich aus Sicht der Autokäufer keine wirkliche Alternative bietet.
Hier sind weitere Fördermaßnahmen erforderlich, um einen Umschwung
herbeiführen. Hier sind unter anderem Förderprodukte für Taxen und
Lieferdienste aber auch für Hybrid- und Elektrobussen erforderlich.
Damit böte sich eine Chance für die Automobilindustrie den Absatzmarkt
für Elektrofahrzeuge deutlich zu erhöhen, was gleichzeitig die
Entwicklungskosten senken würde.
„Anders als bei den Ländern und
den Kommunen, hat der Bund noch erhebliche Spielräume um die
Luftqualität in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Ein pauschaler
Verweis auf die Zuständigkeit der Länder in der Luftreinhaltung ist auch
vor dem Hintergrund der Aussagen im dem Mahnschreiben der EU-Kommission
nicht mehr akzeptabel“, appellierte Umweltministerin Priska Hinz an
ihre Amtskollegin im Bund. Bei allen Initiativen des Bundes, die zu
einer Verbesserung der Luftqualität führten sicherte Hinz die
Unterstützung des Landes Hessen zu.
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