24. Mai 2015

Kohlekraftwerk Datteln 4 stoppen !!

Kohlekraftwerk Datteln 4 stoppen !!
Bitte schnell verbreiten. Danke !


Liebe Umweltfreundinnen und Umweltfreunde,
am Mittwoch (27. Mai 2015) endet die Einspruchsfrist gegen den Bau des Kohlekraftwerks Datteln 4. Trotz der knappen Zeit wäre es gut, wenn noch möglichst viele Einsprüche gesamelt werden. Hierzu gibt es einen begründeten Sammeleinspruch des BBU.

Eine SAmmel-Liste kann als Datei (auch über Pfingsten) unter
udo.buchholz@bbu-bonn.de angefordert werden.

Natürlich können auch selbst formulierte Einsprüche an die Bezirksregierung in Münster gerichtet werden.

Als Hilfestellung ist hier ganz unten der Text des BBU-Sammeleinspruchs zu finden. Ebenso die Anschrift der Genehmigungsbehörde.

Bitte teilt uns mit, wieviele Einsprüche Ihr ggf. noch sammeln und einreichen konntet. Bitte meldet Euch auch, wenn Ihr an einer gemeinsamen, weiteren Arbeit gegen das Kohlekraftwerk Datteln 4 interessiert seid. (Im September soll der Erörterungstermin stattfinden).

Hintergrundinformationen zum Verfahren: http://www.bezirksregierung-muenster.de/
…/um…/eon/index.html Informationen zum örtlichen Widerstand: http://meistersiedlung.de/
BBU contra Kohlepolitik: http://www.bbu-online.de/
…/prmitteil…/PR%202015/24.04.15.pdf Fragen zum Verfahren und / oder zu anderen Umweltthemen versucht der BBU gerne zu beantworten.
Und hier noch eine Übersicht zahlreicher Termine aus der bundesweiten Umwelt- und Friedensbewegung (Ergänzungen sind willkommen): http://www.bbu-online.de/Termine/Termine.htm
Schöne Grüße und schöne Pfingsttage
Udo Buchholz
BBU-Vorstandsmitglied


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Engagement unterstützen
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der Bevölkerung.
Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33).

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de
 
; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55, 53113 Bonn. Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.
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Hiermit erhebe ich im Rahmen der aktuellen Genehmigungsverfahren für das geplante
4. Kohlekraftwerk in Datteln Einspruch.

Derzeit werden das immissionsschutzrechtliche Verfahren und das parallel laufende wasserrechtliche Ver¬fahren für das von mir abgelehnte E.ON-Kraftwerk unter dem Aktenzeichen
500-53.0011/15/0915123/0021.V durchgeführt. Gegen das Vorhaben erhebe ich Einspruch.

Zur Begründung des Einspruchs:
1. Angesichts der umfangreichen Genehmigungsunterlagen ist die Einspruchsfrist (27. Mai 2015) zu kurz bemessen.
2. Der Kraftwerksbetrieb wäre mit dem Ausstoß zahlreicher Schadstoffe verbunden. So würden jährlich etwa 280 Tonnen Staub, darunter der gesundheitsschädliche Fein¬staub, 2.800 Tonnen der die Atemwege schädigenden Stickoxide und 140 kg des sehr giftigen Quecksilbers ausgestoßen.
3. Der Ausstoß dieser Substanzen führt nicht nur im unmittelbaren Umfeld des Kohle¬kraftwerks zu Schäden. Er führt auch weiträumig zu einer Erhöhung der Hinter¬grundbelastung. Damit ist eine Vielzahl von Menschen gesundheitlich betroffen. Zu¬dem wird die Luftreinhaltepolitik in Deutschland und Europa konterkariert.
4. Ein neues Kohlekraftwerk in NRW (oder anderswo) wäre nicht mit dem Klimaschutz vereinbar. Durch den immensen Ausstoß an Kohlendioxid trägt das Kraftwerk zur Entstehung von Extremwetterlagen und dem weitere Anstieg des Meeresspiegels bei.
5. Die Antragstellerin berücksichtigt bei ihrer Betrachtung, ob die Anlage unter den Geltungsbereich der Störfall-Verordnung fällt, nur einen Teil der einzustufenden Stoffe. Insbesondere mangelt es an einer Betrachtung und Einstufung gefährlicher Abfälle. Eine umfassende Betrachtung hätte ergeben, dass die Anlage die erweiterten Pflichten der Störfall-Verordnung erfüllen muss. Da dies unterblieben ist, liegen er¬hebliche Sicherheitsmängel vor.
Ich behalte mir vor, diesen Einspruch zu ergänzen. Bei einer Weiterleitung dieses Einspruchs an E.ON sind Namen und Anschriften von der Genehmigungsbehörde unleserlich zu machen.
Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ / Ort Unterschrift
Einsprüche bis zum 27. Mai 2015 (Eingang bei der Bezirksregierung Münster) einsenden an: Bezirksregierung Münster, Dezernat 53 – Immissionsschutz, Nevinghoff 22, 48147 Münster oder (vorab) faxen (0251 411-252) und dann das Original einsenden.

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