27. Mai 2015

Fürchtet Bezirksregierung die Entscheidung des Verwaltungsgerichts? Aufhebungsverfahren für Naturschutzgebiet „Hoher Buchener Wald“ steht auf sehr wackeligen Beinen

(BUP) Das durch die Regierung von Oberfranken eingeleitete Aufhebungsverfahren für das Naturschutzgebiet „Hoher Buchener Wald“ kommentiert der forstpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Markus Ganserer:

„Vor dem Hintergrund der laufenden Normenkontrollklage der Bayerischen Staatsforsten vor dem Verwaltungsgerichtshof ist die übereifrige Hast der Bezirksregierung nicht nachvollziehbar. Erklärbar ist dies allenfalls mit der Furcht vor einer richterlichen Entscheidung pro Naturschutzgebiet. Mit welch‘ heißer Nadel das Aufhebungsverfahren gestrickt ist, erkennt man schon daran, dass die Bezirksregierung zwar pauschal behauptet, die bei der Ausweisung angewendete Norm des Bundesnaturschutzgesetzes greife hier nicht, die Begründung hierfür aber schuldig bleibt. Angesichts der Tatsache, dass andernorts gerade aufgrund dieser Norm geschützte Landschaftsbestandteile rechtssicher ausgewiesen wurden, steht das Aufhebungsverfahren der Regierung von Oberfranken auf sehr wackeligen Beinen.“

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