(BUP) Das durch die Regierung von Oberfranken eingeleitete
Aufhebungsverfahren für das Naturschutzgebiet „Hoher Buchener Wald“
kommentiert der forstpolitische Sprecher der Landtags-Grünen, Markus
Ganserer:
„Vor dem Hintergrund der laufenden Normenkontrollklage
der Bayerischen Staatsforsten vor dem Verwaltungsgerichtshof ist die
übereifrige Hast der Bezirksregierung nicht nachvollziehbar. Erklärbar
ist dies allenfalls mit der Furcht vor einer richterlichen Entscheidung
pro Naturschutzgebiet. Mit welch‘ heißer Nadel das Aufhebungsverfahren
gestrickt ist, erkennt man schon daran, dass die Bezirksregierung zwar
pauschal behauptet, die bei der Ausweisung angewendete Norm des
Bundesnaturschutzgesetzes greife hier nicht, die Begründung hierfür aber
schuldig bleibt. Angesichts der Tatsache, dass andernorts gerade
aufgrund dieser Norm geschützte Landschaftsbestandteile rechtssicher
ausgewiesen wurden, steht das Aufhebungsverfahren der Regierung von
Oberfranken auf sehr wackeligen Beinen.“
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