Amerikanischer
Brausekonzern missachtet Verbraucherschutzvorschrift, wonach
Einwegpfandflaschen und -dosen "deutlich lesbar" als pfandpflichtig
zu kennzeichnen sind – Deutsche Umwelthilfe mahnt Coca-Cola Deutschland
ab und fordert einen sofortigen Verkaufsstopp – Umweltministerin
Hendricks und die Landesumweltminister sind aufgefordert, die derzeit
geltende Kennzeichnungsvorschrift durchzusetzen
Berlin, 28.05.2015:
Die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG führt Verbraucher durch eine
ordnungswidrige
Kennzeichnung seiner Getränke in Einwegplastikflaschen und
Getränkedosen in die Irre. Dies ergaben aktuelle Testkäufe der Deutschen
Umwelthilfe (DUH). Demnach verstießen praktisch sämtliche Produkte des
Coca-Cola Konzerns gegen die geltende Verpackungsverordnung,
wonach auf bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen „deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle“
auf die Pfandpflichtigkeit hingewiesen werden muss. An keiner Stelle
der getesteten Getränkeverpackungen von Coca-Cola erfährt der Käufer,
dass er eine
werthaltige Verpackung erwirbt.
Während
viele Bundesbürger auch ohne Kennzeichnung wissen, dass sie bei
Rückgabe leerer Dosen oder Plastikflaschen 25 Cent Pfand zurückerhalten,
ist dies den meisten ausländischen
Besuchern nicht bekannt. Dies belegen stichprobenhafte Befragungen der
DUH an stark frequentierten und touristischen Orten, ebenso wie die
hohen Kontrollintervalle von Pfandsammlern an diesen Plätzen. Durch die
Nichtkennzeichnung der Pfandpflicht bzw. des
Pfandwertes generiert Coca-Cola einen erhöhten Pfandschwund. Die DUH
schätzt diesen auf einen jährlichen Millionenbetrag zu Lasten der
Verbraucher.
Die
DUH hat als klageberechtigter Umwelt- und Verbraucherschutzverband
rechtliche Schritte gegen den Erfrischungsgetränkekonzern eingeleitet
und diesen am 26.5.2015 aufgefordert,
eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Demnach
soll Coca-Cola ab sofort den Verkauf von in Einweg abgefüllten,
pfandpflichtigen Getränken mit einer ordnungswidrigen Kennzeichnung
stoppen. Damit will die DUH den rechtswidrigen Verkauf stoppen
und durchsetzen, dass Verbraucher über die Einweg-Pfandpflicht auf
Getränkedosen oder Flaschen korrekt informiert werden.
„Coca-Cola
Chef Ulrik Nehammer hat nicht nur dem bundesdeutschen Mehrwegsystem den
Krieg erklärt. Verbraucher werden rechtswidrig nicht über die
Pfandwertigkeit informiert
und so Zusatzeinnahmen auf Kosten der getäuschten Verbraucher erzielt“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Resch fordert gleichzeitig die Marktkontrollorgane
der Bundesländer dazu auf, Ordnungsmittel gegen Coca-Cola zu ergreifen,
so wie es die geltende Verpackungsverordnung ausdrücklich für den Fall
des Verstoßes gegen die Kennzeichnungspflicht
vorsieht.
Die
unterlassene Kennzeichnung von Coca-Cola-Einwegflaschen führt auch zu
einer zusätzlichen Verwirrung der Verbraucher, ob die jeweilige Flasche
eine umweltfreundliche Mehrweg-
oder ökologisch nachteilige Einwegverpackung ist. „Coca-Cola
versucht gegenüber Verbrauchern die Zunahme seiner unökologischen
Einwegflaschen zu vertuschen. Durch den Verzicht auf die vorgeschriebene
'deutlich lesbare' Kennzeichnung sollen Verbraucher im
Unklaren gelassen werden, was sie eigentlich kaufen“, erklärt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft
Thomas Fischer.
Die
derzeitigen Praktiken von Coca-Cola, Verbraucher über die Art der
Getränkeverpackung im Unklaren zu lassen, zeigen, wie dringend eine vom
Gesetzgeber überwachte Kennzeichnungsregelung
für Getränkeverpackungen ist. In den ersten Jahren der
Einweg-Pfandpflicht kennzeichnete Coca-Cola seine Flaschen vorbildlich
als "Einweg" und vermerkte deutlich lesbar den Pfandbetrag von 25 Cent.
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