Deutsche
Umwelthilfe fordert konkrete Minderungsziele – Methangrenzwerte müssen
Bestandteil europäischer Luftreinhaltepolitik werden
Berlin, 28.05.2015:
Der Agrarausschuss des europäischen Parlaments hat sich heute gegen
verbindliche
Vorgaben für die Minderung von Methanemissionen in der EU
ausgesprochen. Damit ist er dem Drängen der Vertreter der industriellen
Landwirtschaft gefolgt, die sich intensiv gegen verbindliche
Reduktionsziele für Methan auf europäischer Ebene einsetzen. Eine
Verringerung von Methan ist aus Gründen des Gesundheits- wie
Klimaschutzes dringend geboten. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks und den federführenden
EU-Umweltausschuss daher auf, sich für eine schnelle und konsequente
Einführung europäischer Methanminderungsvorgaben von 30% bis 2025 und
53% bis 2030 einzusetzen und insbesondere die Emissionen aus der
Landwirtschaft systematisch zu reduzieren.
„Mit
ihrem Veto stärken die EU-Parlamentarier die industrielle Fleisch- und
Milchproduktion und schaden kleinen Familienbetrieben und Ökolandwirten.
Für den Umweltschutz und
die Gesundheit der Menschen in Europa ist es völlig inakzeptabel, die
Einführung von Grenzwerten für Methanemissionen weiter aufzuschieben.
Auch die landwirtschaftlichen Großbetriebe müssen dies endlich
anerkennen. Sie dürfen sich nicht länger mit ihrer Blockadehaltung
aus der Verantwortung stehlen“, kommentiert
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, das Abstimmungsergebnis.
Die
DUH fordert einen angemessenen Beitrag des Landwirtschaftssektors zum
Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Der federführende
EU-Umweltausschuss dürfe das Methanziel daher
auf keinen Fall aufgeben, sondern müsse vielmehr zusätzliche
Minderungsvorgaben für 2025 festschreiben. Notwendig sei zudem eine
integrierte Minderungsstrategie für Methan auf nationaler Ebene. Trotz
der negativen Effekte als Luftschadstoff und Treibhausgas
gibt es für Deutschland keine spezifischen Minderungsvorgaben. Als „völlig unverständlich“ beurteilt
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung bei der DUH,
die bisherige Vernachlässigung von Methan in der nationalen Klima- und
Umweltschutzpolitik.
„Das zuständige Bundesumweltministerium darf sich nicht durch
vereinzelte Stimmen aus den Landwirtschaftsverbänden beeinflussen
lassen, sondern muss eine konsequente Minderung von Methan zum Schutz
der Umwelt und der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger
unterstützen. Nicht zuletzt wird die erfolgreiche Umsetzung der
Klimaziele von einer Minderung aller Treibhausgase abhängig sein“,
betont Saar. Aufgrund der Kurzlebigkeit von Methan würden Reduktionen
der Emissionen sehr schnell eine positive Wirkung zeigen
– sowohl bei der gesundheitlichen Belastung durch Luftschadstoffe in
Europa, als auch für die Minderung der negativen Effekte des
Klimawandels.
Methan
ist ein wichtiger Vorläuferstoff für bodennahes Ozon – einer der
wirkungsvollsten Luftschadstoffe in Europa – und gleichzeitig ein
potentes Treibhausgas. Die EU Kommission
hat vorgeschlagen, verbindliche Minderungsziele für Methan in die EU
Richtlinie über nationale Reduktionsziele (NERC-Richtlinie) aufzunehmen.
Mit der Integrierung in die Richtlinie soll das Gas – analog zu anderen
Ozonvorläuferstoffen – in Deutschland und
Europa direkt adressiert werden. Damit würde eine Lücke in der
europäischen Luftreinhaltepolitik geschlossen.
Der
Landwirtschaftssektor ist in Deutschland wie auch in der EU der größte
Emittent von Methan. Im aktuellen Gesetzesentwurf werden zuallererst
industrielle Großbetriebe in die
Verantwortung genommen und zu Minderungen verpflichtet. Hier können
Emissionen sehr kostengünstig und unkompliziert etwa durch einen
verbesserten Umgang mit Gülle aus der Viehwirtschaft reduziert werden.
Bundesumweltministerin
Barbara Hendricks wird am 15.6.2015 im europäischen Rat der
Umweltminister über den Kommissionsentwurf zur NERC-Richtlinie
abstimmen. Der Umweltausschuss
des EU Parlaments ist bei der Revision federführend und wird
voraussichtlich im Juli über den Kommissionsentwurf abstimmen.
Hintergrund
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