Zur
ersten Lesung des ElektroG im Bundesrat fordert die Deutsche
Umwelthilfe eine Ausweitung der Rückgabemöglichkeiten für
Elektroaltgeräte
im Handel
Berlin, 6.5.2015:
Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, muss aus
Sicht der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) dringend nachgebessert werden. Die Umwelt-
und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass der
derzeitige Entwurf nicht geeignet ist, um die Sammelziele für
Elektroaltgeräte zu erreichen und die korrekte Umsetzung der
Vorgaben in der Praxis nicht kontrolliert werden kann. Der Bundesrat
befasst sich diesen Freitag (8. Mai 2015) in erster Lesung mit dem
Entwurf des ElektroG. Die DUH fordert die Mitglieder des
Verfassungsorgans auf, das Gesetz durch Änderungsvorschläge zu
einem wirksamen Instrument für den Umwelt- und Verbraucherschutz zu
machen.
„Die
Entsorgung von Elektroschrott ist in Deutschland immer noch nicht
verbraucherfreundlich. Viel zu viele Geräte landen in der Restmülltonne
oder gelangen in dubiose Kanäle.
Der aktuelle Gesetzesentwurf hilft damit Konsumenten und Umwelt nicht
in der notwendigen Weise“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Nach seiner Auffassung ist mit dem ElektroG in der
vorliegenden Fassung das Ziel, bis 2019 insgesamt 65 Prozent der
ausgedienten Elektrogeräte zu sammeln, nicht zu erreichen.
Einer
der größten Schwachpunkte aus Sicht der DUH ist die ungenügende
Verpflichtung des Handels, Elektroaltgeräte beim Neukauf eines
gleichwertigen Geräts wieder zurückzunehmen.
Zwar schreibt die EU-Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 allen
Händlern eine solche Rücknahme vor. In Deutschland sollen jedoch laut
dem Entwurf der Bundesregierung – und anders als vom
Bundesumweltministerium ursprünglich vorgeschlagen – nur Händler mit
einer Verkaufsfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern
zur Rücknahme verpflichtet werden.
„Die
Rücknahme von Elektrogeräten an deren Verkaufsfläche festzumachen ist
völlig absurd, weil Behörden diese bei zum Teil wöchentlich wechselndem
Warenangebot niemals zweifelsfrei
feststellen können“,
kritisiert Resch. Er verweist auf die Verpackungsverordnung, nach der
die Rücknahmeverpflichtung von Verpackungen nur bei Vertreibern mit
einer Verkaufsfläche von
weniger als 200 Quadratmetern eingeschränkt wird. Der Regierungsentwurf
zum ElektroG entlässt damit Discounter, die Elektrogeräte in
wechselnder Menge verkaufen, komplett aus der Verantwortung. Resch
fordert deshalb, die gesamte Verkaufsfläche als Bemessungsgrundlage
für die Rücknahmepflicht heranzuziehen, da diese eindeutig ist und auch
Geschäfte mit wechselndem Angebot in die Pflicht zur Rücknahme nimmt.
Die
DUH kritisiert ferner, dass der Gesetzesentwurf keine konkreten
Vorgaben dazu macht, wie die Händler Verbraucher über die von ihnen
angebotene Rücknahme aufklären sollen.
Vor dem Hintergrund, dass der Handel in der Praxis diese wichtigen
Informationen gerne versteckt, öffnet die Regelung der Irreführung Tür
und Tor. Die DUH fordert deshalb einheitliche Vorgaben hinsichtlich
Größe, Lesbarkeit und Anbringung der Informationsschilder.
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