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Frisches Geld für strahlende Bomben
Das Geschäft der Banken und Versicherungen mit Atomwaffenherstellern
Berlin/Amsterdam
(07.11.2014) Die
Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen ICAN stellt heute in
Berlin die 3. Ausgabe der weltweiten Studie „Don´t Bank On The Bomb“ vor. Die
von der niederländischen Organisation PAX verfasste Studie überprüft insgesamt
411 Finanzdienstleister aus 30 Ländern. Sie finanzieren Unternehmen, die
Atomsprengköpfe sowie Atomwaffen-Trägersysteme (Raketen, Bomber, U-Boote, etc.)
herstellen, bzw. sind an diesen Unternehmen beteiligt. „Immer mehr Finanzinstitute nehmen das Stigma
wahr, das mit der Unterstützung von Atomwaffenherstellern verbunden ist, und
entwickeln Richtlinien, um ihr Engagement in diesem Bereich zu begrenzen oder
zu beenden. Keine Bank, kein Pensionsfonds oder Versicherungsunternehmen sollte
finanzielle Beziehungen zu Unternehmen unterhalten, die an der Herstellung von Massenvernichtungswaffen
beteiligt sind“, fordert Susi Snyder von der niederländischen
Nicht-Regierungsorganisation PAX, Ko-Autorin der Studie.
28
weltweit tätige Hersteller dieser nuklearen Massenvernichtungstechnik wurden
untersucht. Die Geldhäuser versorgten sie im Zeitraum von 2011 bis 2014
mit 318 Mrd. Euro (402 Mrd. US$). Die
Hersteller sind größtenteils in den USA ansässig, einige wenige in europäischen
Ländern wie Großbritannien, Frankreich, Italien oder Deutschland beheimatet.
Die größten 10 Finanzdienstleister kommen ebenfalls aus den USA, mit Ausnahme
der französischen Bank BNP Paribas. Diese führt die Rangliste der europäischen
Finanzinstitute an, gefolgt von der Royal Bank of Scotland und Barclays aus
Großbritannien.
Zehn
deutsche Finanzinstitute finden sich in der Studie. Den Rechercheergebnissen
zufolge unterhalten sie Finanzbeziehungen in Höhe von ca. 7,2 Mrd. Euro zu 20
verschiedenen Herstellern von Nuklearwaffentechnologien. Bei den Zahlen bleibt unberücksichtigt, dass es sich in der
Regel um Mischkonzerne handelt, die nur einen gewissen Anteil ihres Geschäftes
im Rüstungsbereich tätigen. Die umfassendsten Geschäftsbeziehungen bestehen hierzulande zum
ThyssenKrupp Konzern (knapp 50% der Gesamtsumme), der Airbus Group sowie zu BAE
Systems und Northrop Grumman.
Die
Deutsche Bank führt das deutsche Ranking an: sie unterhält Geschäftsbeziehungen
zu 14 Atomwaffenherstellern (Größenordnung ca. 3,1 Mrd. €), gefolgt von der
Commerzbank (Größenordnung ca. 2,2 Mrd. €) mit Verbindungen zu sechs
Atomwaffenherstellern. Der Allianz-Versicherungskonzern, auf Platz 3, verwaltet
selbst bzw. treuhänderisch Vermögenswerte an 10 Atomwaffenherstellern
(Größenordnung ca. 700 Mio. €).
„Anders
als beim Thema Streumunition und Landminen sind deutsche Finanzhäuser auch nach
mehreren Jahren intensiver Auseinandersetzung nicht bereit, sich systematisch
von einschlägigen Kunden und Rüstungsgiganten wie BAE Systems oder Northrop
Grumman zu verabschieden, die massiv in die Herstellung von Atomwaffentechnik
verstrickt sind. Über die Emission von Unternehmensanleihen oder Kreditvergaben
versorgen sie diese mit immer neuen Finanzmitteln und unterstützen so die
Entwicklung, Modernisierung und Wartung nuklearer Waffensysteme“, beklagt
Barbara Happe von urgewald. Die Studienergebnisse zeigten, so Happe, die
Grenzen der eigenen internen Rüstungsrichtlinien deutscher Geldhäuser. Diese
müssten dringend nachgebessert werden.
Die deutschen NRO Facing Finance und urgewald fordern seit Jahren ein
entschiederenes politisches Vorgehen gegen Geschäfte mit kontroversen
Waffenherstellern (Streumunition, Landminen und Atomwaffen). „Die
Bundesregierung hat das Ziel ‚Global Zero’ (atomwaffenfreie Welt) ausgerufen
und verpflichtet sich im ‚Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen’
(NVV) dazu, zur allgemeinen und vollständigen nuklearen Abrüstung beizutragen.
Dem kann sie aber nur nachkommen, wenn sie auch deutschen Geldhäusern jedwede
Finanzdienstleistungen für Hersteller von Nuklearwaffentechnologien gesetzlich
untersagt“, argumentiert Thomas Küchenmeister, geschäftsführender Vorstand von
Facing Finance e.V., einer deutschen Mitgliedsorganisation der internationalen
ICAN-Kampagne.
Küchenmeister
verweist zudem auf eine strafrechtliche Problematik: „Die zuständigen deutschen
Ermittlungsbehörden müssen prüfen, ob nicht im Einzelfall die Finanzierung von
Atomwaffenherstellern sogar gegen §19 des Kriegswaffenkontrollgesetzes
verstößt.“ Der Artikel 19 untersagt die Unterstützung der Entwicklung,
Herstellung oder den Handel mit Atomwaffen.
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