8. März 2014

Urteil: Jobcenter muss Anwalt Zugang zu Durchwahlnummern der Mitarbeiter gewähren


Ein Rechtsanwalt hat vor dem Verwaltungsgericht Gießen auf Herausgabe der dienstlichen Durchwahlnummern der Jobcenter-Mitarbeiter geklagt. Seine Klage stütze er auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Das Jobcenter hatte sich zuvor geweigert, die Telefonliste herauszugeben. Grund dafür sei der Schutz der Mitarbeiter. Das Gericht hielt diese Begründung jedoch nicht für ausreichend und entschied zugunsten des Rechtsanwalts. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-behoerde-muss-nummern-rausruecken-90016004.php

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