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21. März 2014
Nebentätigkeiten veröffentlicht – höhere Einkommen sichtbar + Neuregelung führt zu mehr Transparenz, aber Nachbesserungen nötig
Berlin, 21. März 2014. Die Nebentätigkeiten und -einkünfte der
Bundestagsabgeordneten des 18. Bundestags wurden heute endlich
veröffentlicht. Die in der letzten Legislaturperiode beschlossenen neuen
Veröffentlichungsregeln lassen erstmalig auch höhere Nebenverdienste für
die Öffentlichkeit sichtbar werden.
Bisher mussten Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte nur in drei Stufen
offenlegen, wobei die dritte Stufe alle Einkünfte über 7.000 Euro
erfasste. Die nun geltende Zehn-Stufen-Regelung macht Einkünfte ihrer
Größenordnung nach bis 250.000 Euro sichtbar.
Auch müssen durch Vortragshonorare erzielte Einkünfte nun so offen
gelegt werden, dass klar wird, wer das Honorar bezahlt hat. Bisher wurde
im Falle der Vermittlung des Vortrages über eine Redner-Agentur
lediglich diese angezeigt und nicht der eigentliche Auftraggeber.
„Dass nun auch höhere Einkünfte zumindest in ihrer Größenordnung
sichtbar sind, ist ein klarer Fortschritt. Um Interessenkonflikte oder
Abhängigkeiten abschätzen zu können, macht es einen wesentlichen
Unterschied, ob ein Abgeordneter 10.000 oder 100.000 Euro erhält. Es ist
gut, dass die Öffentlichkeit nun detaillierter über Nebeneinkünfte ihrer
Abgeordneten informiert wird“, sagt Timo Lange von LobbyControl.
Allerdings sind für LobbyControl noch weitere Schritte in Richtung mehr
Transparenz und zum sinnvollen Umgang mit Interessenkonflikten
notwendig.
„Gerade erst hat der Bundestag ein neues Gesetz gegen
Abgeordnetenbestechung verabschiedet. Dennoch ist es weiterhin möglich,
zugleich Mandatsträger und bezahlter Lobbyist zu sein. Das ist nicht
akzeptabel“, kritisiert Lange. Außerdem sei mehr Transparenz bei
Abgeordneten notwendig, die nebenbei als Berater oder Anwalt arbeiten.
„Hier wäre zumindest eine Offenlegung der Branche, aus der Klienten
stammen, richtig. Dieses Schlupfloch für Interessenkonflikte muss
geschlossen werden“, fordert Lange.
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