WIESBADEN – Im Jahr 2012 erhielten in Deutschland
rund 1,3 Millionen Personen besondere Leistungen nach dem 5. bis
9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII
„Sozialhilfe“). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, gab der Staat im Jahr 2012 netto rund 18,1 Milliarden Euro für
diese Leistungen aus. Dies waren 76 % der gesamten Nettoausgaben für
Sozialhilfe in Höhe von 24,0 Milliarden Euro. Gegenüber dem Vorjahr
stiegen die Zahl der Empfänger besonderer Leistungen um 3,6 % und die
diesbezüglichen Nettoausgaben um 5,1 %.
Wie in den Vorjahren waren 2012 die am häufigsten
in Anspruch genommenen Leistungsarten die Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen mit rund 821 000 Empfängern und die Hilfe zur Pflege
mit rund 439 000 Leistungsbeziehern.
Methodischer Hinweis:
Zu den besonderen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
zählen die Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel), die Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen (6. Kapitel), die Hilfe zur Pflege (7. Kapitel),
die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
(8. Kapitel) und die Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel).
Die Angaben beziehen sich auf die Empfängerzahlen
im Berichtsjahr. Nachgewiesen werden alle Personen, die während des
jeweiligen Berichtsjahrs mindestens einmal besondere Leistungen nach dem
5. bis 9. Kapitel des SGB XII
erhalten haben. Bei einer Unterbrechung der Hilfe um mehr als acht
Wochen ist der Fall abzuschließen. Mehrfachzählungen sind möglich, wenn
derselbe Hilfeempfänger nach einer solchen Unterbrechung wiederum eine
Leistung erhält und folglich erneut erfasst wird. Daneben werden auch
Angaben zum 31.12. des Berichtsjahrs erhoben. Die Stichtagszahlen sind
somit kleiner als die auf das gesamte Kalenderjahr bezogenen Daten. Am
31.12.2012 bezogen in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen rund
1,0 Millionen Personen Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII.
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
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Zahl der Woche vom 17.12.2013
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