Drei Organisationen wollen Recht auf Unterlagen zu Hermesbürgschaften durchsetzen -
Menschenrechtsprüfungen werden nicht offengelegt
BERLIN,
09.12.2013 – Die Menschenrechtsorganisationen Amnesty International in
Deutschland, urgewald und GegenStrömung haben am Montag erstmals Klage
gegen die Bundesregierung erhoben. Diese hatte einen Antrag der
Organisationen abgelehnt, Informationen zum Menschenrechtsschutz bei der
Vergabe von Hermesbürgschaften offenzulegen. „Das zuständige
Wirtschaftsministerium behauptet, dass es die Menschenrechtssituation
vor Ort bei der Vergabe der Bürgschaften hinreichend berücksichtigt.
Gleichzeitig weigert sich die Behörde, die entsprechenden Daten
öffentlich zu machen. Das stiftet kein Vertrauen“, erklärt Verena Haan,
bei Amnesty Deutschland zuständig für Wirtschaft und Menschenrechte.
Mit
der Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin wollen die drei
Organisationen nachvollziehen, wie die Bundesregierung mögliche
menschenrechtliche Auswirkungen der geförderten Projekte prüft. Bereits
im Juli 2012 hatten sie dazu Einsicht in die Prüfberichte für eine Reihe
von Projekten beantragt. So fragten sie zum Beispiel nach Bergbau- und
Staudammprojekten und Kraftwerken in Ländern wie Kasachstan,
Mauretanien, Tadschikistan, Aserbaidschan und der Türkei, sowie nach
Projekten in Weißrussland. „In diesen Ländern und Branchen sind
Menschenrechtsverletzungen wahrscheinlich oder sogar an der
Tagesordnung. Es kommt zu Vertreibungen und Umweltzerstörung,
Arbeitnehmerrechte oder die Meinungsfreiheit werden missachtet. Daher
wollen wir genau wissen, wie die Unternehmen und die Bundesregierung
hier ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. Die
Bundesregierung jedoch behandelt diese Informationen wie ein
Staatsgeheimnis“, kritisiert Regine Richter von urgewald.
Grundlage
der Klage sind das Informationsfreiheitsgesetz und das
Umweltinformationsgesetz, die den freien und unbegründeten Zugang zu
amtlichen Informationen gewähren sollen. In der Ablehnung des Antrags
der drei Organisationen nennt das Wirtschaftsministerium als Gründe den
Schutz innerbehördlicher Beratungen, vertraulich erhobener Informationen
und internationaler Beziehungen sowie von Geschäftsgeheimnissen. „Wir
haben deutlich gemacht, dass sich unser Antrag auf den Umwelt- und
Sozialteil der Prüfberichte beschränkt und wir nicht an weiteren,
sensiblen Daten interessiert sind. Dass dies vollständig abgelehnt wird,
ist inakzeptabel und widerspricht diesen Gesetzen. Deshalb klagen wir
jetzt“, sagt Heike Drillisch von GegenStrömung.
2012 förderte die
Bundesregierung im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung die Exporte und
Investitionen deutscher Unternehmen in Entwicklungs- oder
Schwellenländern mit fast 30 Milliarden Euro. Über Bürgschaften
entscheidet das Wirtschaftsministerium im Konsens mit den Ministerien
für Finanzen, Auswärtiges und Entwicklungszusammenarbeit. Die
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 stellen die
Außenwirtschaftsförderung als einen Bereich heraus, bei dem höchste
menschenrechtliche Sorgfalt geboten ist.

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