BBU empört über neue Entscheidungen des Umweltministers von Schleswig-Holstein: Habeck bereitet konsequent den Boden für Fracking

(Bonn, Kiel, 18.12.2013) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) hat den schleswig-holsteinischen Umweltminister
Habeck scharf wegen seiner Fracking-relevanten Entscheidungen
kritisiert. Robert Habeck hat das höchst umstrittene niedersächsische
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) erstmals zur
schleswig-holsteinischen Bergbehörde erklärt und ihm damit die zentrale
Kompetenz für Fracking-Entscheidungen zugewiesen.
Zudem wurde am
17.12.2013 bekannt, dass Habeck es zugelassen hatte, dass das LBEG als
notwendige Voraussetzung für Fracking vier Bergbauberechtigungen für die
Felder Gettorf, Sterup, Elmshorn und Warnau in Schleswig-Holstein
erteilt hatte. Für den BBU sind die Berechtigungen unter rechtswidrigen
Rahmenbedingungen erteilt worden.
Nach einem Gutachten des
Wissenschaftlichen Dienstes des schleswig-holsteinischen Landtags vom
4.11.2013 war klar, dass das jahrelang agierende LBEG mangels fehlender
rechtlicher Voraussetzungen nie für die Erteilung von Erlaubnissen und
Bewilligungen zur Gewinnung von Bodenschätzen zuständig war und
bisherige Entscheidungen rechtswidrig ergangen sind. Zudem hat die
Anti-Fracking-Bewegung die Verschleppung der Bearbeitung von Anträgen
zur Transparenz von Verwaltungsvorgängen sowie die
Industriefreundlichkeit der unzuständigen Behörde LBEG kritisiert. Doch
Habeck hält zum Entsetzen der Anti-Fracking-Bewegung dem LBEG
ungebrochen die Treue.
Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden
Vorstand des BBU erklärt hierzu: "Der Umweltminister hätte die
einzigartige Möglichkeit gehabt, sich des LBEG zu entledigen und eine
eigene Behörde in Schleswig-Holstein aufzubauen. Diese hätte so
strukturiert sein können, dass sie das Vertrauen der Bevölkerung besitzt
und die rechtsstaatlich gebotenen Prüfungsschritte bei der Erteilung
von Bergbauberechtigungen vornimmt. Diese Gelegenheit hat Habeck
verstreichen lassen und stattdessen die Position des LBEG gestärkt. Mit
der Landesverordnung zur Änderung der
Bergrechts-Zuständigkeitsverordnung vom
19.11.2013 hat Habeck das
LBEG zur Bergbehörde berufen und den Gaskonzernen damit einen großen
Dienst erwiesen. Diese können sich darauf verlassen, dass ihnen bei
ihren Anträgen zu bergrechtlichen Bewilligungen und Erlaubnissen, die
Voraussetzungen für Fracking sind, auch weiter keine Steine in den Weg
gelegt werden."
Auch die vier Bergbauberechtigungen, deren
Erteilung am 17.12.2013 veröffentlicht wurde, dürften die Gaskonzerne
als vorweihnachtliches Geschenk empfunden haben. Diese wurden ohne eine
Beteiligung der Gemeinden und damit auch nicht im Rahmen eines darauf
fußenden umfangreichen Prüfungsverfahrens erteilt.
Dazu erklärt
Oliver Kalusch: "Mit einer solchen Vorgehensweise stellt sich der
Umweltminister gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und gegen
die allgemeine Kommentarlage. Vergessen ist anscheinend auch seine
wenige Wochen zurückliegende Ankündigung, die Gemeinden bei derartigen
Verfahren zu beteiligen. Hätte er es ernst gemeint, hätte er die
Beteiligung in diesen Verfahren vor der jeweiligen Entscheidung
veranlassen müssen. Das ist nicht erfolgt. Die Rechtslage und seine
früheren Äußerungen sind Habeck anscheinend gleichgültig."
Für
den BBU steht daher fest: Auf Politiker wie Robert Habeck braucht die
Anti-Fracking-Bewegung nicht zu hoffen. Ihre Anliegen sind ihm egal. Nur
ein konsequenter Widerstand und ein permanenter öffentlicher Druck
können zu einer Änderung dieser Politik führen. Der BBU wird die
Anti-Fracking-Bewegung dabei bei ihren Aktionen unterstützen.
Engagement unterstützen
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn.
Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für
menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.
Zur Finanzierung seines
vielfältigen Engagements bittet der BBU um Spenden aus den Reihen der
Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ 37050198,
Kontonummer: 19002666.
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de
; telefonisch unter 0228-214032. Die Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55,
53113 Bonn.
Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) e. V.
Prinz-Albert-Straße 55
53113 Bonn
0228-214032
www.bbu-online.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen