„Ich
bedaure den Ausgang des Verfahrens und kritisiere die Voraussetzungen
und Auswirkungen scharf“, erklärt Doris Achelwilm, medienpolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf das Urteil zum Verbot
der linken Plattform „linksunten.indymedia“ als „kriminelle Vereinigung“
des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Unter der
zweckformalistischen und unrichtigen Behauptung, dass Indymedia ein
Verein sei, wurde die Plattform erstens verboten und das Verbot zweitens
bestätigt. Achelwilm weiter:
„Zu einer inhaltlichen
Verhandlung in der Sache konnte es so nicht kommen, stattdessen wurden
einer linken Webseite gegenüber Fakten geschaffen und damit auch gleich
die Möglichkeiten der Gegenwehr versperrt. Da es sich bei Indymedia um
eine Medienplattform handelt, was aber an keiner Stelle gerichtlich
angemessen berücksichtigt wurde, hätte der Bund hier gar nicht agieren
dürfen, denn für Medieneinschränkungen dieser Art sind die Länder
zuständig.
Man hätte über einzelne Beiträge verhandeln müssen,
statt über die ganze Seite generell. Auch das ist nicht passiert. Unterm
Strich wurde damit ein bitteres Exempel statuiert, das nicht nur linke
Strukturen mit Nachdruck schwächt, sondern die Presse- und
Medienfreiheit gleich mit. Nüchtern betrachtet ist das Verbot ein
unverhältnismäßiger Verstoß gegen die Grundrechte und ein Vorstoß
autoritärer Machtpolitik.
Den Großteil an Informationen, die wir
über die äußerste Rechte haben, verdanken wir antifaschistischen
Kollektiven, die auf Plattformen wie Indymedia ihre Recherchen
veröffentlichen. Solche Quellen trockenzulegen, ist gerade in dieser
Zeit hochgradig kontraproduktiv. Zu allem Überfluss senden derartige
Umgangsformen mit Presse- und Medienfreiheit ein fatales internationales
Signal: Autoritäre Regierungen, die die Pressefreiheit systematisch
einschränken, müssen von der Bundesregierung offenbar keinen Gegendruck
befürchten. Das ist ein alarmierender Vorgang. Weitere bundespolitische
Alleingänge in medienpolitischen Fragen dürfen auf keinen Fall
passieren.“
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