PRESSEMITTEILUNG des Bundeswahlleiters
Nr. 01 vom 30.01.2020
Wiesbaden – Mit dem Ablauf des 31. Januar 2020 wird das Vereinigte Königreich
nicht mehr der Europäischen Union (EU) angehören. Dies hat Auswirkungen auf
die Zusammensetzung des Euro-päischen Parlaments. Nach dem Beschluss (EU)
2018/937 des Europäischen Rates vom 28. Juni 2018 führt der „Brexit“ zu einer
Verringerung der Abgeordnetenzahl des Europäischen Parlaments von 751 auf 705.
Von den 73 Sitzen des Vereinigten Königreichs werden 27 Sitze unter 14 bisher
leicht unterrepräsentierten EU-Mitgliedstaaten neu verteilt. Dies soll die
derzeitigen Ungleichheiten bei der Vertretung im Parlament ausgleichen. Keiner
der in der EU verbleibenden 27 Mitgliedstaaten wird Sitze verlieren. Für
Deutschland bleibt die Zahl von 96 Sitzen unverändert. Mit jeweils 5 Sitzen
mehr als bisher können Frankreich (bisher 74 Sitze) und Spanien (bisher 54
Sitze) die meisten zusätzlichen Abgeordneten in das EU-Parlament entsenden.
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31. Januar 2020
Folgen des „Brexit“: Europäisches Parlament wird kleiner / Abgeordnetenzahl verringert sich von 751 auf 705 – 14 EU-Staaten erhalten zusätzliche Sitze
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