„Das
Urteil ist ein Etappensieg für die Beschäftigten, denn jetzt gibt es
ein Schlupfloch weniger für Arbeitgeber“, kommentiert Susanne Ferschl,
Sprecherin für Gute Arbeit und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion
DIE LINKE, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot
von Kettenbefristungen, in dem es die bisherige Rechtsauslegung durch
das Bundesarbeitsgericht korrigiert hat. Ferschl weiter:
„Das
Bundesverfassungsgericht hat die bisherige gerichtliche Auslegung der
Frage, wann eine Kettenbefristung vorliegt, erfreulicherweise zugunsten
von Beschäftigten korrigiert und mit dem Grundgesetz als unvereinbar
definiert. Ich danke den obersten Richterinnen und Richtern ausdrücklich
für diese Nachhilfe in Sachen Rechtsauslegung bei so wichtigen
Schutzgesetzen für die Beschäftigten. An diesem Urteil zeigt sich aber
auch, dass Bundesarbeitsminister Heil bei den anstehenden
Gesetzesentwürfen besonders auf mögliche Schlupflöcher für Arbeitgeber
achten muss. Es darf nicht sein, dass durch eine schlechte Gesetzgebung
die Beschäftigten erst nach jahrelangen Klagen zu ihrem Recht kommen.
DIE
LINKE fordert analog zur Urteilsbegründung des
Bundesverfassungsgerichts, dass es die Pflicht des Staates zum Schutz
der Beschäftigten sein muss, die unbefristete Dauerbeschäftigung als
Regelbeschäftigungsform zu sichern und fordert Bundesarbeitsminister
Heil auf, bei dem angekündigten Gesetzentwurf zur Einschränkung von
sachgrundloser Befristung und Sachgründen, diesem Gebot gerecht zu
werden.“
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