„Die Bundesnetzagentur
nimmt mit der heute erfolgten Festlegung des Höchstwertes für die
Ausschreibungen für Windenergie an Land im Jahr 2018 auf 6,30 ct/kWh eine
richtige Korrektor vor, um den Verzerrungen im Ausschreibungssystem zu
begegnen", so Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
Ohne die heutige Festlegung auf 6,30 ct/kWh hätten die
Höchstwerte der Gebote aus den vorherigen Ausschreibungsergebnissen
berechnet werden müssen. Dabei hätte sich ein Höchstwert ergeben, der
unterhalb der aktuellen Gestehungskosten für Strom aus Windenergieanlagen an
Land liegt. Die Ergebnisse der Ausschreibungen im Jahr 2017 sind von einer
deutlichen Schieflage gekennzeichnet. Das Instrument der gesetzlich
definierten Bürgerenergie hat zwei sehr unterschiedliche und nicht
vergleichbare Produkte gegeneinander gestellt. Auf der einen Seite Projekte,
die eine BImSchG-Genehmigung vorweisen können, an einen bestimmten
Anlagentyp gebunden sind und über eine klare Kostenstruktur verfügen. Auf
der anderen Seite die gesetzlich definierte Bürgerenergie, die auf eine
Anlagentechnologie der Zukunft und entsprechende Effizienzgewinne setzen kann
und dies in den Geboten berücksichtigt. Der Gesetzgeber hat die
Fehlentwicklung erkannt und vor der Sommerpause entschieden, die zentrale
Regelung zur gesetzlich definierten Bürgerenergie - Teilnahme an
Ausschreibung ohne BImSchG-Genehmigung - für die ersten zwei Ausschreibungen
2018 auszusetzen. Der BWE setzt sich dafür ein, die BImSchG-Genehmigung
dauerhaft zur Zugangsbedingung für Ausschreibungen zu definieren.„Die Festlegung des Höchstwertes durch die Bundesnetzagentur ist ein erster Schritt zur Korrektur der Fehlentwicklungen im Ausschreibungsverfahren für Wind an Land. Um einen Fadenriss beim Ausbau zu vermeiden, muss auch der Gesetzgeber rasch handeln und die BImSchG-Genehmigung zur verpflichtenden Voraussetzung für das Ausschreibungsverfahren machen und so faire Wettbewerbsbedingungen gewährleisten“, kommentiert BWE-Präsident Hermann Albers. |
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29. November 2017
Wichtige Korrektur durch Bundesnetzagentur - Höchstwert für 2018 bei 6,3 Cent/Kilowattstunde
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