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UBA legt zur Europäischen Woche der Abfallvermeidung 7-Punkte-Strategie gegen Obsoleszenz vor
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Auch Reparaturen außerhalb des Haushalts sollten steuerlich
absetzbar sein. Dies schlug das Umweltbundesamt (UBA) zum Start der
Europäischen Woche der Abfallvermeidung (EWAV) vor. „Wenn der Handwerker
ins Haus kommt und die Waschmaschine oder den Fernseher schon vor Ort
reparieren kann, ist das steuerlich absetzbar. Dasselbe sollte gelten,
wenn er das Gerät zur Reparatur mitnehmen muss“, so Maria Krautzberger,
Präsidentin des UBA. Der Vorschlag ist Teil einer 7-Punkte-Strategie des
UBA gegen Obsoleszenz, die neben steuerlichen Instrumenten auch auf das
Design von Produkten und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Reparatur abzielt, um einem vorzeitigen Austausch von Produkten entgegen
zu wirken.
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Kurze Produktlebensdauern und kurze
Produktnutzung sind eine Belastung für die Umwelt. Bei der Produktion
von neuen Produkten werden wertvolle, nur begrenzt verfügbare Rohstoffe
verbraucht. Der Abbau von Rohstoffen, Transportprozesse und die
Produktion können mit teilweise erheblichen Umweltbelastungen verbunden
sein. Zudem entstehen im Produktionsprozess zusätzliche
Treibhausgasemissionen. Nicht zuletzt wachsen die Abfallberge durch die
vielen früher entsorgten Konsumprodukte.
Um dem vorzeitigen Austausch von Produkten entgegenzuwirken, schlägt das
UBA
eine 7-Punkte-Strategie vor, die eine lange Produktlebensdauer und
die Reparatur stärken sowie das Konsumverhalten der Verbraucherinnen und
Verbraucher auf längere Haltbarkeit und Reparierbarkeit der Produkte
hin lenken sollen. Diese basiert auf dem bereits veröffentlichten
UBA-Positionspapier „Strategien gegen Obsoleszenz“ und fokussiert auf
sieben Maßnahmen, für welche jetzt eine Umsetzung erfolgen sollte:
- Längere Haltbarkeit und einfachere Reparierbarkeit: Mindestanforderungen für Reparierbarkeit und Langlebigkeit unter der
EU
-Ökodesign-Richtlinie umsetzen
- Angaben zu Reparierbarkeit und Reparaturservices sowie Verfügbarkeit von Ersatzteilen bei Produktkauf
- Verpflichtende Garantieangabe für Produkte
- Zugang zu Reparaturanleitungen, Ersatzteilen und Diagnosesoftware für unabhängige Reparaturbetriebe sicher stellen
- Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für Reparaturdienstleistungen
- Steuerliche Absetzbarkeit von Reparaturen auch außerhalb des Haushalts
- Stärkung der Wertschätzung für Produkt
Die Gründe für Obsoleszenz sind vielfältig. Oft entsteht der Wunsch
für ein neues Produkt, weil das „alte“ aus der Mode gekommen ist. Oder
weil Hard- und Software nicht mehr aktuell oder miteinander kompatibel
sind. Doch auch entstehende Defekte durch mangelnde Leistungsfähigkeit
von Materialien und Komponenten können eine Weiternutzung verhindern und
einen Neukauf auslösen. Insbesondere dann, wenn die Reparatur des
Gerätes zu teuer ist oder zu aufwendig erscheint. „Umso wichtiger ist
es, Reparaturservice verbrauchernah zu gestalten und bereits beim Design
des Produktes an die Reparaturmöglichkeiten zu denken. Dafür sollte die
Ökodesignrichtlinie der EU Vorgaben machen. Vorreiter ist hier das
Umweltzeichen Blauer Engel, bei welchem wir Anforderungen zu
Reparierbarkeit und Lebensdauer vor allem bei Elektro- und
Elektronikprodukten bereits umsetzen“, betont Krautzberger.
Das UBA stellt die 7-Punkte-Strategie zur Europäischen Woche der
Abfallvermeidung vor. Die diesjährige EWAV steht unter dem Motto „Gib
Dingen ein zweites Leben!“ und soll Bürgerinnen und Bürgern Mut machen,
mehr zu reparieren und Produkte länger zu nutzen. Außerdem soll aufzeigt
werden, wie Produkte länger haltbar gemacht werden können. Vom 18. bis
zum 26. November 2017 zeigen mehr als 1.000 Veranstaltungen in ganz
Deutschland, wie das gehen kann.
Weitere Informationen:
Am 20. November 2017 findet im Bundespresseamt Berlin die
Auftaktveranstaltung „Gib Dingen ein zweites Leben – Reparatur in
Deutschland stärken“ statt. Akteure und Expertinnen und Experten
diskutieren dort, wie Reparatur in Deutschland gestärkt werden kann, um
Abfälle besser zu vermeiden und damit die natürlichen Ressourcen zu
schonen.
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