19. Oktober 2017

Netzentgelte: Bundesverfassungsgericht schwächt Rechte der Stromkunden


Hamburg/Karlsruhe (ots) - Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem heute veröffentlichten Beschluss die Rechte der Nutzer von Strom- und Gasnetzen geschwächt. Das Energie- und IT-Unternehmen LichtBlick hatte in Karlsruhe für sein Grundrecht auf eine wirksame gerichtliche Überprüfung der Netzentgelte geklagt. Diese Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

Dazu erklärt Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft von LichtBlick: "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine schlechte Nachricht für Deutschlands Stromkunden und die Energiewende. Die Finanzierung der Strom- und Gasleitungen bleibt auch in Zukunft eine Blackbox. Eine wirksame rechtliche Kontrolle der Netzkosten ist nicht möglich. Leider lässt das Gericht keine Bereitschaft erkennen, sich mit der unbefriedigenden Regulierungspraxis in Deutschland auseinanderzusetzen."

Die Entgelte der 1500 Strom- und Gasnetzbetreiber werden von der Bundesnetzagentur bzw. den zuständigen Landesbehörden genehmigt. Netznutzer wie LichtBlick können bei Zweifeln an der festgelegten Gebührenhöhe eine gerichtliche Prüfung verlangen. Zuletzt hatte der Bundesgerichtshof die Hürden für die rechtliche Überprüfung genehmigter Netzentgelte jedoch deutlich erhöht. Dagegen hatte LichtBlick Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil das Unternehmen seine Grundrechte verletzt sieht. Im konkreten Verfahren hatte LichtBlick in vier Fällen gegen überhöhte Netzentgelte der RWE-Töchter Westnetz und Mitnetz geklagt.

"Alle vorgesehenen Rechtsinstrumente zur Kontrolle der Netzentgelte durch die Netznutzer sind stumpfe Schwerter: Beiladungsersuche zu den behördlichen Genehmigungsverfahren werden regelmäßig abgelehnt. Genehmigungsbescheide werden ausschließlich geschwärzt veröffentlicht. Und die zivilrechtliche Kontrolle ist durch die Rechtsprechung massiv eingeschränkt. Leider haben die Karlsruher Richter sich nicht mit diesen Mängeln der gängigen Regulierungspraxis beschäftigt. Offenbar ist eine wirksame Kontrolle der Netzentgelte nicht erwünscht", erläutert Lücking.

Die Entgelte für die Stromleitungen zahlen Haushalte und Industrie über ihre jährliche Stromrechnung. Die Netzentgelte sind in den letzten Jahren trotz Regulierung deutlich gestiegen. Sie sind heute der größte Einzelposten auf der Stromrechnung. Ein Durchschnittshaushalt zahlt 2017 rund 287 Euro für das Netz - das entspricht etwa einem Viertel der gesamten Stromkosten. Pro Jahr fließen schätzungsweise 18 bis 22 Milliarden Euro in die Kassen der Netzbetreiber. Die genauen Kosten sind aufgrund der intransparenten Regulierungspraxis nicht bekannt.

Weitere Informationen: Ein Hintergrundpapier (PDF, 13 Seiten) zu Netzkosten und zur derzeitigen Regulierungspraxis kann unter www.lichtblick.de/presse heruntergeladen werden.

Über LichtBlick:

LichtBlick ist ein Energie- und IT-Unternehmen. Über eine Million Menschen - die LichtBlicker - vertrauen bereits auf die reine Energie des Pioniers und Marktführers für Ökostrom und Ökogas. Das innovative Unternehmen entwickelt mit dem SchwarmDirigenten die IT-Plattform der Energiewende zur intelligenten Vernetzung dezentraler Kraftwerke, Speicher und Lasten. LichtBlick beschäftigt 430 Mitarbeiter und erzielte 2016 einen Umsatz von rund 670 Millionen Euro. Info: www.lichtblick.de

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