Zu dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften erklärt Hans-Christian Ströbele MdB:
Wenn
Rettungskräfte, Polizisten und andere Vollstreckungsbeamte zum Wohl der
Bevölkerung unterwegs sind, haben sie Anspruch auf Respekt, Anerkennung
und Schutz. Schon jetzt gelten bei der Vornahme von
Vollstreckungsmaßnahmen härtere Strafdrohungen, weil in einer solchen
Situation ein höheres Risiko besteht.
Die
aktuellen Vorschläge der Bundesregierung zur Ausweitung des
Anwendungsbereichs dieser Strafvorschriften auf alle dienstlichen
Handlungen sind jedoch nicht gerechtfertigt. Wie alle Bürgerinnen und
Bürger sind auch Polizeibeamte, ob uniformiert oder in zivil, durch die
allgemeinen Strafvorschriften ausreichend vor Beleidingung, Verleumdung,
Nötigung, Bedrohung und jeglichen tätlichen Angriffen geschützt. Beim
Strafmaß wird auch regelmäßig strafverschärfend berücksichtigt, wenn
sich solche Straftaten gegen Polizisten richten.
Eine
Begründung für eine Privilegierung gegenüber anderen Berufsgruppen, die
leider auch vermehrt Beschimpfungen, Bedrohungen, gar tätlichen
Angriffen ausgesetzt sind, wie Lehrer, Richter, Amtsärzte,
Sozialarbeiter, Bürgermeister oder Politiker, gibt die Bundesregierung
nicht. All diese Menschen sind nicht weniger schutzbedürftig. Warum soll
eine Beleidigung, Bedrohung oder ein tätlicher Angriff auf eine
Lehrerin, einen Arzt oder Mitarbeitende im Jobcenter, bei der
Ausländerbehörde, Minister oder Abgeordneten weniger schlimm und
strafwürdig sein, als der auf einen Polizeibeamten auf Streife oder in
der Kaffeepause? Die geplante Regelung misst Gefährdungen mit zweierlei
Maß und verletzt den Gleichheitsgrundsatz.
Es
gibt andere und geeignetere Wege, Wertschätzung gegenüber Polizeibeamten
und Rettungskräften auszudrücken, etwa durch bessere Ausstattung, mehr
Personal oder geregeltere Arbeitszeiten.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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