Höchstes bayerisches Gericht erklärt: „Es führt kein Weg an Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge vorbei“.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Auffassung der Deutschen Umwelthilfe, dass Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge nötig sind
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen