EU-Kommission
legt am 30.11.2016 mit ihrem „Winterpaket“ Papiere zur Zukunft der
europäischen Energiepolitik vor – EU-Parlament und Ministerrat sind
aufgefordert, nachzubessern
Berlin, 29.11.2016:
Am 30.11.2016 wird die EU-Kommission ihren Vorschlag für die zukünftige
EU-Energiepolitik vorstellen. Der Deutschen
Umwelthilfe (DUH) liegen die Papiere bereits vor. Die DUH kritisiert,
dass sich die Klimabeschlüsse von Paris darin nicht widerspiegeln und
erneuerbare Energien ausgebremst werden. Positive Ansätze finden sich im
Bereich Energieeffizienz, gehen aber nicht
weit genug. Die DUH fordert das EU-Parlament und den Ministerrat auf,
das Paket der EU-Kommission so zu überarbeiten, dass die Klimaziele, die
Europa sich selbst gesetzt hat, erreicht werden.
„Die
geplanten Kommissionsvorschläge für die Zukunft der europäischen
Energieversorgung erwecken den Eindruck, dass Europa die
Klima-Beschlüsse von Paris nicht ernst nimmt“,
sagt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Das
EU-Winterpaket enthält mehrere Papiere. Der Entwurf zur
Energieeffizienzrichtlinie sieht ein verbindliches Energie-Einsparziel
von 30 Prozent bis 2030 vor.
„Das ist kaum mehr als ein ‚weiter-so‘ und für die Erreichung der Klimaziele eindeutig zu wenig“, so
Müller-Kraenner. Mit einem Energieeffizienzziel von 40 Prozent
könnten die europäischen Treibhausgasemissionen bis 2030 um bis zu 50
Prozent gegenüber 1990 verringert werden. Daher fordert die DUH den
europäischen Rat und das EU-Parlament auf, in den
kommenden Verhandlungen das Ziel auf 40 Prozent anzuheben.
Nach
dem Vorschlag zur Erneuerbaren-Energien-Richtlinie für eine
„Regulierung des Elektrizitätsmarkts“ soll der Einspeisevorrang für
erneuerbare Energien (EE) wegfallen, sobald ein Mitgliedsland
einen Anteil von 15 Prozent EE am Stromverbrauch erreicht hat. Dies
führt dazu, dass Strom aus klimaschädlicher Erzeugung den erneuerbaren
Strom im Netz verdrängt und mehr Treibhausgase ausgestoßen werden.
„Die
vorrangige Einspeisung von erneuerbarem Strom ist eingeführt worden, um
Wettbewerbsnachteile für die Erneuerbaren auf den Energiemärkten
auszugleichen. Denn Umwelt- und Klimafolgekosten,
wie sie bei der Verbrennung von Kohle entstehen, werden bei der
Preisbildung noch immer nicht berücksichtigt. Diese Marktverzerrungen
bestehen bis heute. Deshalb muss der Einspeisevorrang erhalten bleiben“,
sagt Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH.
Ebenso wichtig ist es, die Möglichkeit nationaler Fördersysteme für
erneuerbare Energien nach Artikel 4 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie
zu erhalten.
Die
Elektrizitätsrichtlinie sieht außerdem vor, dass Betreiber von
Kohlekraftwerken ihre Kraftwerke für Versorgungsengpässe in Bereitschaft
halten und damit weiterhin klimaschädlichen Strom erzeugen.
Damit wird der für den Klimaschutz wichtige Wandel zu den Erneuerbaren
erschwert und knappe Netzressourcen unnötig belastet.
„Mit den vorliegenden Vorschlägen werden erneuerbare Energien zu wenig und die alten, fossilen Energien zu viel gefördert“, so Ahmels.
„Wir brauchen mehr Flexibilität bei der Erzeugung.“ Die DUH
fordert, das Ausbauziel für erneuerbare Energien auf mindestens 45
Prozent statt der jetzt gültigen 27 Prozent bis 2030 anzuheben.
Bedenklich
sei außerdem, dass auf nationaler Ebene keine verbindlichen Ausbauziele
für EE vorgesehen sind. Erst im Jahr 2025 soll über weitere Schritte
entschieden werden.
„Damit erhalten die Mitgliedsstaaten einen Freifahrtschein, nichts
machen zu müssen. Fast ein Jahrzehnt kann dadurch für den Klimaschutz
verloren gehen“, befürchtet Müller-Kraenner. Insgesamt seien die
geplanten Kommissionsvorschläge für die Zukunft
der europäischen Energieversorgung nach den Klimabeschlüssen von Paris
absolut unzureichend und müssten durch Parlament und Ministerrat
nachgebessert werden.