Deutsche
Delegation informiert die europäischen Amtskollegen – Festgestellte
Manipulationen bei zahlreichen europäischen Herstellern
sollen mit dem Argument 'unklarer rechtlicher Vorgaben' nachträglich
legitimiert werden – Klagemöglichkeiten von mehreren Millionen
Autohaltern würden sich schlagartig verschlechtern
Berlin, 6.6.2016:
Anlässlich des Treffens der EU-Verkehrsminister
am morgigen 7. Juni 2016 bemüht sich Bundesverkehrsminister Dobrindt
einmal mehr um das Wohl der Autokonzerne. In einer „Information“ der
deutschen Delegation für das Ratstreffen der Verkehrsminister verweist
diese auf das Ergebnis der deutschen „Untersuchungskommission
Volkswagen“, das am 22. April 2016 veröffentlicht wurde. Darin kommt
das Ministerium zu dem Schluss, dass nur VW illegale
Abschalteinrichtungen im Sinne des Gesetzes nutze.Alle anderen
Hersteller bewegen sich nach Auffassung des Bundesverkehrsministeriums
im 'legalen Rahmen', selbst wenn wie bei Opel die Abgasreinigung zu
mehr als 80 Prozent der Fahrten weitgehend abgeschaltet wird und es in
der Folge zu stark erhöhten Dieselabgas-Emissionen des
gesundheitsschädigenden Stickoxiden kommt.
Dazu erklärt
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):
„Mit
diesem Positionspapier versucht das Bundesverkehrsministerium die
Verbrauchertäuschung der Automobilhersteller nachträglich
zu legalisieren und die damit verbundene massive Gesundheitsgefährdung
vieler Millionen Menschen als Kavaliersdelikt abzuhaken. Der
Verkehrsminister ignoriert damit die rechtlich eindeutigen Vorgaben der
EU Regulierungen 715/2007 und 692/2008, die nicht nur
die umfassende Wirksamkeit der Abgasreinigung im normalen Betrieb und
über die gesamte Lebenszeit der Fahrzeuge verlangen, sondern die
ausdrücklich illegale Abschalteinrichtungen exakt so definieren, wie sie
jetzt mehrfach bei unterschiedlichen Herstellern
nachgewiesen wurden.
Die
von Dobrindt vorgeschlagene Umdefinition der entscheidenden
Formulierungen in der Zulassungsverordnung für Pkw bedeutet eine
Verschlechterung der rechtlichen Situation. Die vorgeschlagenen
Formulierungen sind eine Einladung zu neuen Täuschungsmanövern durch die
Hersteller sind. So ist die legale Nutzung von Abschalteinrichtungen an
die Verwendung der „besten verfügbaren Technologie“
geknüpft, ohne den Bezugsrahmen zu definieren. Woran soll sich dies
orientieren? Am besten in Bezug auf Kosten, Kraftstoffverbrauch oder
Fahrleistung? Und verfügbar für wen, zu welchem Zeitpunkt und wie sollen
im Einzelfall diese technischen Fragen geprüft
und entschieden werden?
Der
Minister nutzt das Papier darüber hinaus im Rahmen der Revision der
Typzulassungsgesetzgebung, um die nationalen Zulassungsbehörden
weiter zu stärken und hintertreibt so die Absicht einer europäischen
transparenten Kontrolllösung, an deren Konzeption auch das Europäische
Parlament zu berücksichtigen ist. Diese geplante Stärkung nationaler
Zulassungsstellen ist besonders absurd, weil diese
nachweislich in den vergangenen Jahren ihrer Aufsichtspflicht nicht
nachgekommen sind und nicht nur „in Serie“ Fahrzeuge mit
Manipulationssoftware und hohem Schadstoffausstoß zugelassen haben
sondern sich nun auch weigern, wirksam gegen dies entsprechenden
Hersteller vorzugehen.
Die
durch Diesel Pkw vorrangig verursachte hohe und gesetzeswidrige
Belastung der Atemluft mit giftigen Stickoxiden in zahlreichen
deutschen wie europäischen Städten ist so für die kommenden Jahre
weiter vorprogrammiert. Der betrogene Fahrzeughalter, der in gutem
Glauben ein „modernes und sauberes“ Diesel-Fahrzeug erstanden hat,
bleibt mit seinen berechtigten Ansprüchen im Regen stehen.
Mit diesem Vorgehen umgeht der Minister darüber hinaus die Mitsprache
des EU Parlaments.“
Links:
Das Schreiben der deutschen Delegation für das Ratstreffen der Verkehrsminister finden Sie hier:
http://l.duh.de/9zwqi.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen