.ausgestrahlt - gemeinsam gegen Atomenergie
Pressemitteilung
Hamburg, 1. Juni 2016
Nachhaftung soll nur für den Teil der Rückstellungen gelten, die in den
öffentlich-rechtlichen Fonds übergehen sollen, nicht für die Gelder für
den Abriss der AKW.
Zum Beschluss der Bundesregierung zur Nachhaftung der AKW-Betreiber
erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:
„Der Beschluss der Bundesregierung zur Atom-Nachhaftung greift zu kurz.
Lediglich für die Einzahlung von 23,3 Milliarden Euro in den geplanten
öffentlich-rechtlichen Fonds sollen auch Unternehmens-Abspaltungen
weiter haften.
Die Regelung gilt aber nicht für die 21 Milliarden Euro
Atom-Rückstellungen für den Abriss der Reaktoren, die laut Bericht der
Finanz-Kommission bei den Stromkonzernen verbleiben sollen. Sollten also
Eon oder RWE vor dem vollständigen Rückbau der Atomkraftwerke Insolvenz
anmelden, haften deren Abspaltungen Uniper oder Innogy nicht mehr. So
wird von den Unternehmen das Haftungsvermögen bewusst verringert und die
Risiken auch für diesen Teil der Atom-Folgekosten dem Staat aufgebürdet.
Dass die Bundesregierung dem keinen Riegel vorschiebt, ist völlig
unverständlich und fahrlässig.“
Die heutige Erklärung der Bundesregierung im Wortlaut:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/erklaerung-bundesregierung-umsetzung-empfehlungen-kommission-ueberpruefung-finanzierung-kernenergieausstieg-kfk
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3. Juni 2016
Regierungs-Beschluss zur Atom-Haftung greift zu kurz
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