Zum einjährigen Bestehen der Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips erklären Renate Künast, Vorsitzende des Rechtsausschusses und Chris Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik:
Vor
einem Jahr hat die Große Koalition die Einführung von Mietpreisbremse
und Bestellerprinzip als wirksames Instrument für mehr Mieterschutz
gefeiert. Ein Jahr später ist die Bilanz verheerend. Verschiedene
Studien haben in den letzten Tagen und Wochen gezeigt, dass es
dringender Nachbesserungen bedarf.
Die
sogenannte Mietpreisbremse bremst nicht. Schuld sind die vielen
Ausnahmen beim Neubau oder bei umfassenden Sanierungen. Zudem wird die
Mietpreisbremse von vielen Vermietern schlicht ignoriert.
Das
Nachsehen haben die Mieterinnen und Mieter, die zu hohe Mieten selber
rügen müssen und keine Auskunftsrechte gegen die Vermieter haben. Es
darf nicht sein, dass Mieterinnen und Mieter selbst für die Einhaltung
der Mietpreisbremse sorgen müssen. Das Ergebnis ist in Berlin sichtbar,
wo die Mietpreisbremse seit einem Jahr gilt. Hier liegen die Mieten mehr
als 31 Prozent über der zulässigen Grenze.
Die
Bundesregierung ist vor einem Jahr sehenden Auges in dieses Debakel
gerannt. Wir fordern eine deutliche Nachschärfung der Mietpreisbremse.
Die Ausnahmen müssen gestrichen und mehr Transparenz für Mieterinnen und
Mieter festgeschrieben werden. Außerdem brauchen wir endlich ein
Verbandsklagerecht für Mieterverbände.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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