2. Juni 2016

Mietpreisbremse muss nachgeschärft werden

Zum einjährigen Bestehen der Mietpreisbremse und des Bestellerprinzips erklären Renate Künast, Vorsitzende des Rechtsausschusses und Chris Kühn, Sprecher für Bau- und Wohnungspolitik:
 
Vor einem Jahr hat die Große Koalition die Einführung von Mietpreisbremse und Bestellerprinzip als wirksames Instrument für mehr Mieterschutz gefeiert. Ein Jahr später ist die Bilanz verheerend. Verschiedene Studien haben in den letzten Tagen und Wochen gezeigt, dass es dringender Nachbesserungen bedarf.
Die sogenannte Mietpreisbremse bremst nicht. Schuld sind die vielen Ausnahmen beim Neubau oder bei umfassenden Sanierungen. Zudem wird die Mietpreisbremse von vielen Vermietern schlicht ignoriert.
 
Das Nachsehen haben die Mieterinnen und Mieter, die zu hohe Mieten selber rügen müssen und keine Auskunftsrechte gegen die Vermieter haben. Es darf nicht sein, dass Mieterinnen und Mieter selbst für die Einhaltung der Mietpreisbremse sorgen müssen. Das Ergebnis ist in Berlin sichtbar, wo die Mietpreisbremse seit einem Jahr gilt. Hier liegen die Mieten mehr als 31 Prozent über der zulässigen Grenze.
 
Die Bundesregierung ist vor einem Jahr sehenden Auges in dieses Debakel gerannt. Wir fordern eine deutliche Nachschärfung der Mietpreisbremse. Die Ausnahmen müssen gestrichen und mehr Transparenz für Mieterinnen und Mieter festgeschrieben werden. Außerdem brauchen wir endlich ein Verbandsklagerecht für Mieterverbände.
 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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